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Buch.
Renaissance in Italien.
Decoration.
An den frühesten Stuhlwerken der Renaissance, z. B. Mila-
nesi II, 240, 286, um 1440, kommen noch gorgolle (d. h. gar-
golle vgl. ä. 18, Speithiere) vor, ein Motiv, welches bekanntlich
aus der gothischen Architektur auch in die Decoration überge-
gangen war. Wahrscheinlich
Ü, ß _OQ lkub 0 aber waren sie hier schon zu
ä 0 n, I5 Meerwundern, Delphinen etc.
h i, llll K ß O deutet und nicht mehr
1„ 1,55; o Yli Q umge
080g vorspringend gebildet.
. ä- 154.
5' lt? "lwzäüiill; Hölzerne Pforten und Wand-
bekleidungen.
i? all? Die hölzernen Pforten des
Jihrhuäderts llabäbllil meist
F e"? aß es ahmftnwel und
reälchverzierte Spiegel, an ge-
E "äääi" Will-MA; . ,
Zfeimfsen iäilinenmflit Äflfän
V l I; mit geschnitzten Ornamenten.
Fig. 147. Orgel in der Minerva zu bleiben Spiegel
Rom (Kohl) öfter unverziert, oder erhal-
ten Wappen, während dann
gerade das Rahmenwerk eine prachtvolle Profilirung und ge-
schnitztes Laubwerk u. dgl. gewinnt.
Für Kirchenpforten des XV. Jahrhunderts die allgemeine
Vorschrift bei Alberti, de re aedif. L. VII, c. 15: sie von Cy-
pressen- oder Cedernholz mit vergoldeten Knöpfen, mehr solid
als zierlich zu arbeiten und ihren Ornamenten ein mässiges Re-
lief, nicht Intarsia zu geben.
Gute Arbeiten des XV. Jahrhunderts: in S. Croce zu Flo-
renz an der Sacristei und Cap. de" Pazzi, ani Dom von Lucca,
an mehreren Palästen und Kirchen in Neapel, am Dom zu Parma
u. s. w. sowie die in 152 erwähnte Thür im Pal. Veccliio zu
Florenz. Sodann die sehr schöne Verbindung des Geschnitzten
(von Gio. Barile) mit den Intarsien (von Fra Giovanni) an den
Zwischentliüren der Stanzen Rafaels im Vatican, 1514_1521,
vgl. ä. 152. Eine treffliche geschnitzte Thür mit dem Wappen
Julius II. im Pal. Apostolico zu Bologna.
Vielleicht das Höchste in dieser Gattung die geschnitzten
Thüren der vaticanischen Loggien mit den Wappen Cleniens VII.
und grossen Löwenköpfen in Rundfeldern in der Mitte. Eine
einfachere Thür von Werth in den Uffizien zu Florenz. Serlio
1ni_ IV. Buch gibt nur die damals geltende Eintheilung der
Spiegel, nicht den Schmuck des Einzelnen.