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Buch.
in Italien.
Renaissance
Decoration.
Grabmäler
Die
ä. 139.
der Reichen
und Vornehmen.
Sehr frühe nehmen auch Reichthum und Rang die Kunst
in Anspruch, um an geweihter Stätte dem Ruhme gleich zu stehen.
Namentlich drängt in der zweiten Hälfte des XV. Jahrhunderts
der steigende Prachtsinn auf eine grosse Verallgemeinerung des
Gräberluxus hin.
Schon Petrarca klagt um 1350, dass der Reichthum den
Ruhm verdränge; de remediis utriusque fortunae, p. 39: nFuere
aliquando statuae insignia virtutum; nunc sunt illecebrae ocul0-
rum; ponebantur his qui magna gessissent, aut mortem pro repu-
blica obiissent ponebantur ingeniosis ac doctis viris . nunc
ponuntur divitibus, magno pretio marmora peregrina mercantibusß
In Padua und in Bologna scheinen die gothischen Profes-
sorengräber, auf welche hier auch wohl gestichelt sein könnte,
in der Regel durch testamentarische Verfügung des Betreffenden
und kaum je durch Staatsbeschluss entstanden zu sein. Auf-
zählungen bei Mich. Savonarola, Murat. XXIV. Col. 1151 ss.,
bes. C01. 1165, das prächtige Grab eines Arztes, an welchem seine
Ahnen, eine ganze Asklepiadenfamilie, mitverewigt wurden, und
bei Bursellis, annal. Bonon. Murat. XXIII, passim. Letzterer
sagt es mehrmals (z. B. Col. 877) ausdrücklich bei Gräbern des
XV. Jahrhunderts. Von den adeligen Gräbern versteht es sich
von selbst, dass sie die Sache der Familie waren. Wohl aber
war das Grabmal des berühmten Juristen Mariano Socino (wo-
von die Broncestatue, ein Werk Vecchiettais, sich jetzt in den
Uffizien von Florenz befindet) eine Stiftung seiner Vaterstadt
Siena. 1
Mit der Zeit wurde es Standessache und von Seiten der
Erben oder der betreffenden Corporation etc. Sache der Pflicht,
derErgebenheit, der Höflichkeit, prächtige Denkmäler zu setzen;
Mancher sorgte testamentarisch für sich, und wer völlig sicher
sein wollte, liess das Grabmal bei Lebzeiten anfertigen und selbst-
aufstellen wie jener römische Prälat, an dessen Grabe man liest:
Certa dies nulli est, mors eerta; incerta sequentum
Cura; locet tumulum, qui sapit, ante sibi.
Für die römischen Prälaten Wal: dass Prachtgrab wie der
Palastbau (Q. 8) ein Mittel, wenigstens einen Theil ihres Erbes
der Confiscation zu entziehen. Als Standessache galt das
Prachtgrab gegen 1500 hin auf besonders ängstliche Weise in
Neapel. Jovian. Pontan. Charon: nman sei mehr um das Grab
Vasari IV,
212, Nota,
di Franc.
di Giorgio.