Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 4)

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Buch. 
in Italien. 
Renaissance 
Decoration. 
Grabmäler 
Die 
ä. 139. 
der Reichen 
und Vornehmen. 
Sehr frühe nehmen auch Reichthum und Rang die Kunst 
in Anspruch, um an geweihter Stätte dem Ruhme gleich zu stehen. 
Namentlich drängt in der zweiten Hälfte des XV. Jahrhunderts 
der steigende Prachtsinn auf eine grosse Verallgemeinerung des 
Gräberluxus hin. 
Schon Petrarca klagt um 1350, dass der Reichthum den 
Ruhm verdränge; de remediis utriusque fortunae, p. 39: nFuere 
aliquando statuae insignia virtutum; nunc sunt illecebrae ocul0- 
rum; ponebantur his qui magna gessissent, aut mortem pro repu- 
blica obiissent    ponebantur ingeniosis ac doctis viris .   nunc 
ponuntur divitibus, magno pretio marmora peregrina mercantibusß 
In Padua und in Bologna scheinen die gothischen Profes- 
sorengräber, auf welche hier auch wohl gestichelt sein könnte, 
in der Regel durch testamentarische Verfügung des Betreffenden 
und kaum je durch Staatsbeschluss entstanden zu sein. Auf- 
zählungen bei Mich. Savonarola, Murat. XXIV. Col. 1151 ss., 
bes. C01. 1165, das prächtige Grab eines Arztes, an welchem seine 
Ahnen, eine ganze Asklepiadenfamilie, mitverewigt wurden, und 
bei Bursellis, annal. Bonon. Murat. XXIII, passim. Letzterer 
sagt es mehrmals (z. B. Col. 877) ausdrücklich bei Gräbern des 
XV. Jahrhunderts.  Von den adeligen Gräbern versteht es sich 
von selbst, dass sie die Sache der Familie waren.  Wohl aber 
war das Grabmal des berühmten Juristen Mariano Socino (wo- 
von die Broncestatue, ein Werk Vecchiettais, sich jetzt in den 
Uffizien von Florenz befindet) eine Stiftung seiner Vaterstadt 
Siena. 1 
Mit der Zeit wurde es Standessache und von Seiten der 
Erben oder der betreffenden Corporation etc. Sache der Pflicht, 
derErgebenheit, der Höflichkeit, prächtige Denkmäler zu setzen; 
Mancher sorgte testamentarisch für sich, und wer völlig sicher 
sein wollte, liess das Grabmal bei Lebzeiten anfertigen und selbst- 
aufstellen wie jener römische Prälat, an dessen Grabe man liest: 
Certa dies nulli est, mors eerta; incerta sequentum 
Cura; locet tumulum, qui sapit, ante sibi. 
Für die römischen Prälaten Wal: dass Prachtgrab wie der 
Palastbau (Q. 8) ein Mittel, wenigstens einen Theil ihres Erbes 
der Confiscation zu entziehen.  Als Standessache galt das 
Prachtgrab gegen 1500 hin auf besonders ängstliche Weise in 
Neapel. Jovian. Pontan. Charon: nman sei mehr um das Grab 
Vasari IV, 
212, Nota, 
di Franc. 
di Giorgio.
	        
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