Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 4)

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Buch. 
Renaissance in Italien. 
Decoraition. 
Kirche zu Bologna ist der obere Aufsatz eigentlich nur die 
Umdeutung eines gothischen Ziermotivs.  Aus dem beginnen- 
den XVI. Jahrhundert (um 1510) das Grab des h. Johannes 
Gualbertus von Rovezzano, der Absicht nach eine sehr grosse 
Anlage; von dem was vollendet wurde sind nur einige Reliefs in 
die Uffizien gerettet. 1 Das Grab des Gamaliel, im Dom von 
Pisa, unbedeutend.  Das mittelalterliche Motiv, den Sarkophag 
durch Statuen tragen zu lassen, kommt an diesen Heiligengräberxi 
nirgends mehr vor. 
An die Stelle der Heiligkeit waren andere Ideale des Lebens 
getreten, welche ihre Verherrlichung verlangten. Theologische 
und praktische Bedenken gegen das Begraben in Kirchen blieben 
ohne Folgen. 
Schon im XIV. Jahrhundert hatte das Grab zur Verherrlich- 
ung der politischen Macht und des geistigen Ruhmes gedient. 
Abgesehen von den Gräbern der Anjou in Neapel: das Grabmal 
des Bischofs Guido Tarlati im Dom von Arezzo, ein grosses 
politisches Tendenzwerk; 2  die bekannte Gruppe von frei- 
stehenden gothischen Tabernakeln mit den Gräbern der Herr- 
scherfamilie della Scala in Verona.  Giangaleazzo Visconti 
(starb 1402) wollte in der Certosa bei Pavia thronend über 
sieben Stufen dargestellt sein, rechts ein Grabmal der ersten 
Frau mit ihren Kindern, links eines der zweiten ebenso; 3  
Der Typus der Gräber berühmter Juristen, Aerzte, Astrologen 
zu Florenz im XIV. Jahrhundert heisst monumento rilevato, se- 
pultura rilevata, bei Filippo Villani, vite p. 19. 26. 45; es ist 
der frei auf unterstützten Säulen oder Consolen schwebende 
Sarkophag gemeint. Die Städte legten einen wahren Cultus der 
Gräber berühmter Mitbürger und auch Fremder an den Tag, 4 
und allen ging Florenz voran, wo der Staat grosse Denkmäler 
wenigstens zu decretiren pflegte. Im J. 1396 der Beschluss, im 
Dom für Anorso, Dante, Petrarca, Boccaccio und Zanobi (lella 
Strada vhohe und prächtige, mit Marmorsculpturen und anderer 
Zier geschmückte Grabmäleru zu errichten und zwar, wenn deren 
Gebeine nicht zu erhalten wären, auch als blosse Kenotaphien. 
Doch blieb die Sache liegen; 1430 wurde der Beschluss für 
Dante und Petrarca erneuert und blieb wiederum liegen. 5 
Es gab eine Art von Anwartschaft, indem man ein Pracht- 
grab wenigstens im Dom einfarbig an die Wand malen liess, so die 
noch sichtbaren des Theologen Marsili und des Cardinals Corsini 
(nach 1405), bereits im Styl der Renaissance. 6 
p. 330, v. di Giotto; 
 4 Cultur der Re- 
5 Vasari II, p. 231, 
1 Vasari VIII, 11.177, v. di Rovezzano.  2 VasariI, 
II, p. 5, v. di Agostino e Agnolo.  3 Corio, fol. 286. 
naissance, S. 146.  5 Gaye, carteggio I, p. 123.  
v. di Bicci. 
	        
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