230
Buch.
Renaissance in Italien.
Decoraition.
Kirche zu Bologna ist der obere Aufsatz eigentlich nur die
Umdeutung eines gothischen Ziermotivs. Aus dem beginnen-
den XVI. Jahrhundert (um 1510) das Grab des h. Johannes
Gualbertus von Rovezzano, der Absicht nach eine sehr grosse
Anlage; von dem was vollendet wurde sind nur einige Reliefs in
die Uffizien gerettet. 1 Das Grab des Gamaliel, im Dom von
Pisa, unbedeutend. Das mittelalterliche Motiv, den Sarkophag
durch Statuen tragen zu lassen, kommt an diesen Heiligengräberxi
nirgends mehr vor.
An die Stelle der Heiligkeit waren andere Ideale des Lebens
getreten, welche ihre Verherrlichung verlangten. Theologische
und praktische Bedenken gegen das Begraben in Kirchen blieben
ohne Folgen.
Schon im XIV. Jahrhundert hatte das Grab zur Verherrlich-
ung der politischen Macht und des geistigen Ruhmes gedient.
Abgesehen von den Gräbern der Anjou in Neapel: das Grabmal
des Bischofs Guido Tarlati im Dom von Arezzo, ein grosses
politisches Tendenzwerk; 2 die bekannte Gruppe von frei-
stehenden gothischen Tabernakeln mit den Gräbern der Herr-
scherfamilie della Scala in Verona. Giangaleazzo Visconti
(starb 1402) wollte in der Certosa bei Pavia thronend über
sieben Stufen dargestellt sein, rechts ein Grabmal der ersten
Frau mit ihren Kindern, links eines der zweiten ebenso; 3
Der Typus der Gräber berühmter Juristen, Aerzte, Astrologen
zu Florenz im XIV. Jahrhundert heisst monumento rilevato, se-
pultura rilevata, bei Filippo Villani, vite p. 19. 26. 45; es ist
der frei auf unterstützten Säulen oder Consolen schwebende
Sarkophag gemeint. Die Städte legten einen wahren Cultus der
Gräber berühmter Mitbürger und auch Fremder an den Tag, 4
und allen ging Florenz voran, wo der Staat grosse Denkmäler
wenigstens zu decretiren pflegte. Im J. 1396 der Beschluss, im
Dom für Anorso, Dante, Petrarca, Boccaccio und Zanobi (lella
Strada vhohe und prächtige, mit Marmorsculpturen und anderer
Zier geschmückte Grabmäleru zu errichten und zwar, wenn deren
Gebeine nicht zu erhalten wären, auch als blosse Kenotaphien.
Doch blieb die Sache liegen; 1430 wurde der Beschluss für
Dante und Petrarca erneuert und blieb wiederum liegen. 5
Es gab eine Art von Anwartschaft, indem man ein Pracht-
grab wenigstens im Dom einfarbig an die Wand malen liess, so die
noch sichtbaren des Theologen Marsili und des Cardinals Corsini
(nach 1405), bereits im Styl der Renaissance. 6
p. 330, v. di Giotto;
4 Cultur der Re-
5 Vasari II, p. 231,
1 Vasari VIII, 11.177, v. di Rovezzano. 2 VasariI,
II, p. 5, v. di Agostino e Agnolo. 3 Corio, fol. 286.
naissance, S. 146. 5 Gaye, carteggio I, p. 123.
v. di Bicci.