Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 4)

inälig und abwechselnd dem Auge darbieten, der Schatten nie 
ganz fehlen, der Wind gebrochen, die Vertheidigung gegen Feinde 
leichter sein.)  In Florenz wird 1349 S. Romolo demolirt, 
damit ein, freier Platz entstehe, für welchen gerade Fronten ein- 
bedungen werden. 1  Schon 1319 theure Häuser zum Abbruch 
wegen Vergrösserung des Signorenplatzes angekauft. 2 
Vorzüglich im XV. Jahrhundert wetteifern die wichtigern 
Städte, ihre engen und krummen Strassen breit und gerade zu 
machen. Hemmende Vorbauten, Erker, Holzgerüste für das 
beliebte Arbeiten im Freien werden beinahe durchgängig ab- 
geschafft. 
In Siena eine eigene Verschönerungsbehörde, die ufficiali 
dell' ornato, welche die betreffenden Correctionen und Expro- 
priationen begutachtenß  In Bologna 1428 die Erweiterung 
und Verschönerung der Piazza, 1470 die Wegräumung der höl- 
zernen Vorbauten; 1496 wird eine Hauptstrasse, die der nROm- 
pilgern (dergleichen es auch in andern Städten, z. B. in Pia- 
cenza gab), mit grossen Demolitionen gerade gelegt; 1497 eine 
andere ebenso. (Bursellis, ann. Bonon. ap. Murat. XXIII, zu 
den betreiicenden Jahren. Die Ode des Codrus Urceus [Opera, 
pag. 303] de renovatione Bononiae.)  In Ferrara etwa 1480 
bis 1490 gerade Strassen vom Palast zum alten Castell etc. durch- 
gebrochenßi In den neuen Theilen eine Menge gerade Strassen 
angelegt, eine schon mit Pappeln auf beiden Seiten 1457. 5  
Wegnahme aller Vorbauten in Perugia 1426;  in Mailand 
und Pavia unter Lodovico Moro (um 1490, vgl.  163.) -,Für 
Städte der Gewaltherrscher wird dieselbe als unvermeidlich dar- 
gestellt von Alberti, de re acdiiicatoria L. V, c. 1, weil von 
Erkern u. dgl. aus die Gegenwehr gegen die Soldaten zu leicht 
wäre.  Hippias der Pisistratide nahm zwar den Athenern die 
Vorbauten weg, aber um ihnen dieselben wieder theuer zu ver- 
kaufen.  Der Umbau von ganzen Quartieren in Mantua 1526 
bis 1546 unterLeitung des mit grösster Vollmacht ausgerüsteten 
Giulio Romanoß (Beiläufig: ein frühes iiorentinisches Staats- 
verbot gegen Strohdächer in einem Landstädtchen 1367; Gaye 
carteggio I, p. 518.) 
113. 
Schicksal 
der 
Gassenhalle. 
Den Gewaltherrschern, die in Strassen bisweilen Kämpfe 
liefern mussten oder wenigstens häufig ihre Soldaten durch- 
1 Gaye, carteggio I. p. 
345. Vgl. 353.  4 Tit-o 
ferrarese, ap. Murat. XXIV, 
499.  2 Ib. p. 456.  3 Milanesi II, 
Strozza, Aeolosticha, p. 188, 199.  
C01. 202.  6 Vasari X, p. 109, s, v.
	        
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