XIII.
K apiteI.
Gorreotionen
und
118118
Stadtanlagen.
111.
Nivellirung
und
Pflasterung.
Die Renaissance ist die Zeit der Correctionen im weitesten
Sinne. schon Weil ihre ganze Richtung auf das Regelmassige
geht. sodann weil ihre monumentale'Architektui' ein bestimmtes
Maass freien Raumes und einige Harmonie mit den umgebenden
Baulichkeiten verlangt.
Die nordische Gothik in Städten. deren Vertheidigungs-
fahigkeit mit der Raumersparniss stieg, stellte auf enge irratio-
nelle Platze selbst Kirchen ersten Ranges, deren organische
Vollkommenheit sich um die Umgebung gar nicht zu kümmern
scheint: die italienische Theorie (z. B. Serlio L. VII et passim)
verlangt dagegen vor jeder Fagade wo möglich einen Platz.
dessen vier Seiten der Lange derselben entsprechen.
Da jede symmetrisch angelegte Frontc auch einen ebenen
Raum vor sich voraussetzt, und da bereits im XIV. Jahrhundert
in Italien nicht bloss Paläste, sondern auch Hauser eine regel-
mässige Gestalt annehmen. so mussten die bessern Strassen
nivellirt werden. Die Behauptung des Niveaus aber ist nur zu
erreichen durch die Pfiasterung, welche ausserdem nicht bloss
dem Reinlichkeitssinn der damaligen Italiener, sondern wo mög-
lich durch Stoff und Anordnung auch ihrem Kunstsinn entsprach.
Zahlreiche Aussagen in allen Stadt- und Fürsteugeschichten.
Selciare oder Salegare das Besetzen mit Flusskieseln, ammat-
tonare mit stehenden Ziegeln; lastricavre das Belegen mit Stein-
platvten. Florenz war am frühesten durchgängig mit stehenden
Ziegeln und an allen bevorzugten Stellen mit Platten gepflastert.
Sein Pflaster hat sogar eine mythische Urgeschichte. 1 Das Be-
legen mit Platten schon vor 12.30 in Strassen, wo man früher
bereits Ziegel gebraucht, Vasari I. p. 249 v. di Arnolfo, eine
ziemlich übertriebene Aussage. Der Platz am Baptisterium
mit Ziegeln, via nuova. mit Platten 1289 (Gaye, carteggio I,
p. 418. Den Mönchen von S. Spirito wird 1297 gegen ein
Geschenk ein Plattenweg längs ihrer Kirche auferlegt (p. 434).
Plattenwege um alle öffentlichen Gebäude und Thore beschlossen
G10.
Villani I,