KaP-
Composition
Die
des Palastbaues.
169
g. 102.
Der Hallenbau öffentlicher Paläste.
Der offene Hallenbau ist der sprechende Ausdruck dafür,
dass das betreiTende Gebäude das Efgenthum Aller sei. Nicht
nur wurde ihm das Erdgeschoss fortwährend fast ganz oder zum
grossen Theil überlassen, sondern auch das Obergeschoss nahm,
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Fig. 107. Pnl. Comnnmalc zu Broscia. (NohL)
wenigstens dem Scheine nach, die Formen desselben an. Selbst
an schon vorhandene Amtsgebäude wurde eine Halle hingebaut. 1
Schon im Mittelalter bildet an den Palazzi pubblici, Pal. della
Ragione (d. h. Gerichtsgebäude), Broletti etc. von Oberitalien
das Erdgeschoss unter dem grossen Saal geradezu einen öffent-
lichen Durchgang. Der Pal. del Podesta, früher unten ge-
schlossen (Florenz, Pistoja), erhält nun hie und da ebenfalls eine
offene Halle; seine allgemeinen Requisiten bei M. Savonarola,
ap. Murat, XXIV. C01. 1174: Säle, Capelle, Canzlei, Raume
aller Art, Wohnungen der Beamten, Ställe etc. Die wichtigem
Gebäude sind folgende: Pal. Communale zu Brescia (Fig. 107),
erbaut 1508 von Formentone, mit mächtiger unterer Halle, innen
Placentini, bei Murat.
Annales
C01.
95a,
zum J ahr
969,
1479.