Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 4)

KaP- 
Composition 
Die 
des Palastbaues. 
169 
g. 102. 
Der Hallenbau öffentlicher Paläste. 
Der offene Hallenbau ist der sprechende Ausdruck dafür, 
dass das betreiTende Gebäude das Efgenthum Aller sei. Nicht 
nur wurde ihm das Erdgeschoss fortwährend fast ganz oder zum 
grossen Theil überlassen, sondern auch das Obergeschoss nahm, 
  
 
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Fig. 107. Pnl. Comnnmalc zu Broscia. (NohL) 
wenigstens dem Scheine nach, die Formen desselben an. Selbst 
an schon vorhandene Amtsgebäude wurde eine Halle hingebaut. 1 
 Schon im Mittelalter bildet an den Palazzi pubblici, Pal. della 
Ragione (d. h. Gerichtsgebäude), Broletti etc. von Oberitalien 
das Erdgeschoss unter dem grossen Saal geradezu einen öffent- 
lichen Durchgang.  Der Pal. del Podesta, früher unten ge- 
schlossen (Florenz, Pistoja), erhält nun hie und da ebenfalls eine 
offene Halle; seine allgemeinen Requisiten bei M. Savonarola, 
ap. Murat, XXIV. C01. 1174: Säle, Capelle, Canzlei, Raume 
aller Art, Wohnungen der Beamten, Ställe etc.  Die wichtigem 
Gebäude sind folgende: Pal. Communale zu Brescia (Fig. 107), 
erbaut 1508 von Formentone, mit mächtiger unterer Halle, innen 
Placentini, bei Murat. 
Annales 
C01. 
95a, 
zum J ahr 
969, 
1479.
	        
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