Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 4)

Kapitel. 
Die 
Gomposition 
des 
Palastbaues. 
Rückblick 
ä. 88. 
frühern Palastbau Italiens. 
auf den 
Die Uivilbaukunst der Renaissance, welche bis heute die- 
jenige aller nichtbarbarischen Völker thatsächlich beherrscht, 
besass ihre wichtigste Eigenschaft, die regelmässige Anlage als 
Erbschaft aus der italienisch-gothischen Zeit. (Q. 21.) 
Das heutige Bauen regelmässiger Häuser und Paläste mit nor- 
disch-gothischein Detail ist reiner Undank gegen die italienische 
Baukunst, ohne Welche es gar keine symmetrische Anlage gäbe. 
Verpflanzt man aber schon venezianische Gothik nach dem Nor- 
den, welche mit der Regelmässigkeit allerdings in Harmonie 
steht. so bleibt man damit nicht deutsch-nationaler als wenn 
man die reifere Gestaltung derselben Triebkraft, die Renaissance. 
wieder adoptirte. In nordisch-gothischen Formen möge man 
unsymmetrisch bauen, wozu wir Glück, Geld und den wahren 
Humor wünschen, sowie gänzliche Freiheit von englisch-gothi- 
schem Detail, da auf dem Continent die anmuthigere und flüssi- 
gere Ausdrucksweise für dieselben Gedanken an manchen spät- 
gothischen Civilbauten, freilich zerstreut, zu finden ist. 
Der italienisch-gothische Palastbau hatte von vornherein mit 
dem Bergschloss und seinem meist unvermeidlich unregelmässigen 
Grundplan nichts zu thun gehabt, da seit dem XI. Jahrhundert die 
Hauptwohnungen des Adels immer in den Städten gewesen waren. 
Er zuerst hatte die Fronten gerade gezogen und nicht beliebig ge- 
brechen;  er hatte für alle Raume eines Erdgeschosses dasselbe 
Niveau festgehalten, so dass man nicht aus einem Zimmer über 
halsbrechende Stufen in das andere gelangen musste;  er hatte 
regelmässige Corridorean den Gemächern herumgeführt und sich 
nicht auf schmale winklige Gange und auf beständiges Aushelfen 
mit Wendeltreppen verlassen. Bereits war die Einheit der Fronte 
und des Grundplanes die Mutter aller andern Einheit und Bau- 
logik. Für den vornehmern Privatbau galt bereits ein gewisses 
Maass höherer Form und Ausstattung als unerlässlich, wenn auch 
im XlVqJahrhundert der Name Palast noch ganz den fürstlichen 
und öffentlichen Gebäuden vorbehalten ist.1 
XV 
' Einfester, für ganz Italien gültiger Sprachggbrauch existirte auch im 
Jahrhundert und später nicht, wohl aber für emzelne Städte. Im Diario
	        
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