Kapitel.
Stein.
Sculptur in
Decorative
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Farnese 1455 der grossen gemalten Reiterfigur des Nic. da Tolentino
(St. 1484) weichen, welche jetzt das Gegenstück zu der des Hawkwood
ausmacht; der Staat rühmt sich dabei etwas kühl seiner Gewohnheit
gegen verdiente Soldhauptleute: aliquid (sie) ad eorum honorern et gloriam
retribuere; Gaye, l. c. p. 562. Laut Fabroni, magni Gosmi vita, Adnot. 52
"hätte zu dem Fresco wenigstens ein einfaches Marmorgrab unten in der
Kirche gehören sollen, welches fehlt. Beispiel eines bloss gemalten
Reiterdenkmals in Siena, Vasari III, p. 20, Nota, v. di Quercia; dess-
gleichen auf der Piazza zu Lucca, Paul. Jov. Elogia, bei Anlass des Pici-
nino; ja König Matthias Gorvinus von Ungarn war zu Rom als Reiter-
bild in Fresco gemalt an Campo Fiore, ibid., bei Anlass desselben.
Man hielt in Florenz fortwährend darauf, dass Celebritäten im Dom be-
graben wurden, wie z. B. Brunellesco, obschon dessen Familiengruft in
S. Marco lag; Vasari III, p. 239, s. Allein sein und einiger Anderer
Denkmäler sind sehr bescheiden.
Bei weitem prächtiger: die Gräber der beiden Staatssecretäre in
S. Croce (ä. 135), Lionardo Aretino und Carlo Marzuppini.
In Venedig hatte der Staat bestimmte Categorien des Denkmalsetzens
und machte wenigstens mit dem Reiterbild für seine Gondottieren wirklich
Ernst. Altar und Grab der Cap. Zeno in S. Marco sind der Dank
des Staates für das grosse Vermächtniss des Gardinals Gio. Batt. Zeno;
Sansovino, Venezia, fol. 32. Sein ganzer Nachlass betrug laut Malipiero
200,000 Ducaten.
Fortwährend blieb in Italien das Denkmal die sichtbare Gestalt irgend
einer Art von Ruhm; zahlreiche Gräber von Dichtern, Gelehrten, grossen
Beamten und Juristen, namhaften Soldaten etc. (Selbst das Prachtgrab
einer berühmten Buhlerin; Vasari X, p. 166, v. di Perino.)
Die vergeblichen Verbote der Gräber in Kirchen vgl. ä. 83. Aus
sittlichen und theologischen Gründen ereiferte sich ein spanischer Bischof
dagegen, Vespasiano Fiorentino, p. 307; aus sanitarischen Alberti, de re
aedific. L. VIII, c. 1, WO er sogar dem Leichenverbrennen das Wort redet.
139.
Die
Grabmäler
der
Reichen
und
Vornehmen.
Sehr frühe nehmen auch Reichthum und Rang die Kunst in
Anspruch, um an geweihter Stätte dem Ruhme gleichzustellen. Nament-
lich drängt in der zweiten Hälfte des XV.Ja.h1'h. der steigende Pracht-
sinn auf eine grosse Verallgemeinerung des Gräberluxus hin.
Schon Petrarca klagt um 1350, dass
dränge; de remediis utriusque fortunae,
der Reichthum den Ruhm ver-
p. 39: fuere aliquando statuae