Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 1)

Kapitel. 
Stein. 
Sculptur in 
Decorative 
267 
Farnese 1455 der grossen gemalten Reiterfigur des Nic. da Tolentino 
(St. 1484) weichen, welche jetzt das Gegenstück zu der des Hawkwood 
ausmacht; der Staat rühmt sich dabei etwas kühl seiner Gewohnheit 
gegen verdiente Soldhauptleute: aliquid (sie) ad eorum honorern et gloriam 
retribuere; Gaye, l. c. p. 562. Laut Fabroni, magni Gosmi vita, Adnot. 52 
"hätte zu dem Fresco wenigstens ein einfaches Marmorgrab unten in der 
Kirche gehören sollen, welches fehlt.  Beispiel eines bloss gemalten 
Reiterdenkmals in Siena, Vasari III, p. 20, Nota, v. di Quercia;  dess- 
gleichen auf der Piazza zu Lucca, Paul. Jov. Elogia, bei Anlass des Pici- 
nino;  ja König Matthias Gorvinus von Ungarn war zu Rom als Reiter- 
bild in Fresco gemalt an Campo Fiore, ibid., bei Anlass desselben.  
Man hielt in Florenz fortwährend darauf, dass Celebritäten im Dom be- 
graben wurden, wie z. B. Brunellesco, obschon dessen Familiengruft in 
S. Marco lag; Vasari III, p. 239, s. Allein sein und einiger Anderer 
Denkmäler sind sehr bescheiden. 
Bei weitem prächtiger: die Gräber der beiden Staatssecretäre in 
S. Croce (ä. 135), Lionardo Aretino und Carlo Marzuppini. 
In Venedig hatte der Staat bestimmte Categorien des Denkmalsetzens 
und machte wenigstens mit dem Reiterbild für seine Gondottieren wirklich 
Ernst.  Altar und Grab der Cap. Zeno in S. Marco sind der Dank 
des Staates für das grosse Vermächtniss des Gardinals Gio. Batt. Zeno; 
Sansovino, Venezia, fol. 32. Sein ganzer Nachlass betrug laut Malipiero 
200,000 Ducaten. 
Fortwährend blieb in Italien das Denkmal die sichtbare Gestalt irgend 
einer Art von Ruhm; zahlreiche Gräber von Dichtern, Gelehrten, grossen 
Beamten und Juristen, namhaften Soldaten etc. (Selbst das Prachtgrab 
einer berühmten Buhlerin; Vasari X, p. 166, v. di Perino.) 
Die vergeblichen Verbote der Gräber in Kirchen vgl. ä. 83. Aus 
sittlichen und theologischen Gründen ereiferte sich ein spanischer Bischof 
dagegen, Vespasiano Fiorentino, p. 307; aus sanitarischen Alberti, de re 
aedific. L. VIII, c. 1, WO er sogar dem Leichenverbrennen das Wort redet. 
139. 
Die 
Grabmäler 
der 
Reichen 
und 
Vornehmen. 
Sehr frühe nehmen auch Reichthum und Rang die Kunst in 
Anspruch, um an geweihter Stätte dem Ruhme gleichzustellen. Nament- 
lich drängt in der zweiten Hälfte des XV.Ja.h1'h. der steigende Pracht- 
sinn auf eine grosse Verallgemeinerung des Gräberluxus hin. 
Schon Petrarca klagt um 1350, dass 
dränge; de remediis utriusque fortunae, 
der Reichthum den Ruhm ver- 
p. 39: fuere aliquando statuae
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.