Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 1)

266 
Buch. 
Zweites 
Decoration. 
unbedeutend.  Das mittelalterliche Motiv, den Sarcophag durch Statuen 
tragen zu lassen, kommt an diesen Heiligengräbern nirgends mehr von. 
An die Stelle der Heiligkeit waren andere Ideale des Lebens 
getreten, welche ihre Verherrlichung verlangten. Theologische und 
practisohe Bedenken gegen das Begraben in Kirchen blieben ohne 
Folgen. 
Schon im XIV. Jahrh. hatte das Grab zur Verherrlichung der poli- 
tischerrMacht und des geistigen Ruhmes gedient. Abgesehen von den 
Gräbern der Anjou in Neapel: das Grabmal des Bischofs Guido Tarlati 
im Dom von Arezzo, ein grosses politisches Tendenzwerk; Vasari I, p. 330, 
v. di Giotto; II, p. 5, v. di Agostino e Agnolo;  dann die bekannte 
Gruppe von freistehenden gothischen Tabernakeln mit den Gräbern der 
Herrscherfamilie della Scala in Verona.  Giangaleazzo Visconti (st. 1402) 
wollte in der Gertosa bei Pavia thronend über 7 Stufen dargestellt sein, 
rechts ein Grabmal der ersten Frau mit ihren Kindern, links eines 
der zweiten ebenso; Corio, fol. 286.  Der Typus der Gräber berühmter 
Juristen, Aerzte, Astrologen zu Florenz im XIV. Jahrh. heisst monumento 
rilevato, sepultura rilevata, bei Filippo Villani, vite, p. 19, 26, 45; es ist 
der frei auf untergestützten Säulen oder Wandconsolen schwebende Sar- 
cophag gemeint. 
Die Städte legten einen wahren Gultus der Gräber berühmter Mitbürger 
und auch Fremder an den Tag (Cult. d. Renaiss, III. Aufl. S. 173, ff), und 
allen ging Florenz voran, wo der Staat grosse Denkmäler wenigstens zu 
decretirenr pflegte. Im Jahr 1396 der Beschluss, im Dom für Accorso, 
Dante, Petrarca, Boccaccio und Zanobi della Strada ßhohe und prächtige, 
mit Marmorsculpturen und anderer Zier geschmückte Grabmälers zu er- 
richten, und zwar, wenn deren Gebeine nicht zu erhalten Wären, auch 
als blosse Xenotaphien. Doch blieb die Sache liegen; 1430 wurde der 
Beschluss für Dante und Petrarca erneuert und blieb Wiederum liegen; 
Gaye, carteggio I, p. 123. 
Es gab eine Art von Anwartschaft, indem man ein Prachtgrab 
wenigstens im Dom einfarbig an die Wand malen liess, so die noch sicht- 
baren des Theologen Marsili und des Cardinals Gorsini (nach 1405), be- 
reits im Styl der Renaissance; Vasari II, p. 231, v. di Bicci. 
Ganz eigenthümlich verfuhr man mit den Gondottieren. Für den 
schrecklichen John Hawkwood wurde 1393, als er noch lebte, ein mar- 
mornes Prachtgrab beschlossen, WO er begraben werden sblle quando 
morietur; Gaye, carteggio I, p. 536; man begnügte sich aber später doch 
damit, ihn durch Paolo Uccello gross zu Pferde in Chiaroscuro "an die 
Wand malen zu lassen, sammt einem andern Condottiere Piero Farnese; 
Vasari III, p. 94 und Nota, v. di Uccello. Wahrscheinlich musste dieser
	        
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