Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 1)

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Buch. 
Erstes 
Architectur. 
In Florenz wird 1349 S. Romolo demolirt, damit ein freier Platz 
entstehe, für welchen gerade Fronten einbedungen werden, Gaye, carteg- 
gio I, p. 499.  Schon 1319 theure Häuser zum Abbruch wegen Ver- 
grösserung des Signorenpalastes angekauft, ib. p. 456. 
Vorzüglich im XV. Jahrh. wetteifern die wichtigem Städte, ihre 
engen und krummen Strassen breit und gerade zu machen. Hemmende 
Vorbauten, Erker, Holzgerüste für das beliebte Arbeiten im Freien 
werden beinahe durchgängig abgeschafft. 
In Siena eine eigene Verschönerungsbehörde, die ufficiali dell" ornato, 
welche die betreffenden Gorrectionen und Expropriationen begutachten, 
Milanesi II, p. 337, s., 345. Vgl. 353. 
In Bologna 1428 die Erweiterung und Verschönerung der Piazza, 
1470 die Wegräumung der hölzernen Vorbauten; 1496 wird eine Haupt- 
strasse, die der vRompilgerK (dergleichen es auch in andern Städten, z. B. 
in Piacenza gab), mit grossen Demolitionen gerade gelegt; 1497 eine 
andere ebenso, Bursellis, ann. Bonon. ap. Murat. XXIII, zu den betreffen- 
den Jahren. Die Ode des Codrtis Urceus (Opera, p. 303) de renovatione 
Bononiae. 
In Ferrara etwa 1480 bis 90 gerade Strassen vom Palast zum alten 
Castell etc. durchgebrochen, Tito Strozza, Aeolosticha, p. 188, 199. In 
den neuen Theilen eine Menge gerader Strassen angelegt, eine schon mit 
Pappeln auf beiden Seiten 145 7, Diario ferrarese, ap. Murat. XXIV, Gol. 202. 
Wegnahme aller Vorbauten in Perugia 1426;  in Mailand und 
Pavia unter Lodovico Moro (um 1490, vgl. ä. 163). 
Für Städte der Gewaltherrscher wird dieselbe als unvermeidlich dar- 
gestellt von Alberti, de re aedificatoria L. V, e. 1, weil von Erkern u. dgl. 
aus die Gegenwehr gegen die Soldaten zu leicht wäre.  Hippias der 
Pisistratide nahm zwar den Athenern die Vorbauten Weg, aber um ihngn 
dieselben wieder theuer zu verkaufen. 
Der Umbau von ganzen Quartieren in Mantua 1526 bis 1546 unter 
Leitung des mit grösster Vollmacht ausgerüsteten Giulio Romano, Vasari X, 
p. 109, s., v. di Giulio. 
Beiläufig: ein frühes florentinisehes Staatsverbot gegen Strohdächer 
in einem Landstädtchen 1367; Gaye, carteggio I, p. 518. 
Schicksal 
der 
Gassenhalle. 
Den Gewaltherrschern, die in den Strassen bisweilen Kämpfe 
liefern mussten oder wenigstens häufig ihre Soldaten durchmarschiren
	        
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