XIII.
Kapitel.
Stadtanlagen.
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und
Correctionen
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Thore beschlossen 1333, p. 478. Der Signorenplatz doch erst 1351 ganz
gepflastert, und zwar mit Ziegeln, p. 502, mit urkundlicher Angabe der
Zwecke: Schönheit, Verhütung des Schlammes und des Staubes. In
Siena erhielt der halbrunde mit Ziegeln gepflasterte Platz 1513 die eon-
centrisch zusammenlaufenden Linien von Travertinplatten, Lettere sanesi III,
p. 12. In Piacenza wurde die Piazza 1469 gepflastert mit Marmor
und Ziegeln in einer Zeichnung von Vierecken, Annal. Placent. ap. Murat.
XX, C01. 927. Die Pflasterung von Rom erst unter Nicolaus V., Pla-
tina, vitae P0ntiff., p. 298; gründlicher durchgeführt, und zwar mit Ziegeln,
unter Sixtus IV., Infessura, bei Eccard, scriptores II, C01. 1897; Corio,
fol. 416; Julius II. liess viele Strassen mit Ziegeln pflastern, Albertini,
L. III, fol. 95. In Venedig erhielt der Marcusplatz erst 1382 oder 1394
ein Ziegelpflaster; das jetzige Marrnorpflaster jedenfalls nicht vor dem
Ende des XVI. Jahrln, Sansovino, Venezia, fol. 105; die Strassen Waren
lange nicht gepflastert und sehr schmutzig, fol. 172. Mailand bekam
sein Pflaster seit 1412, Decembrio ap. Murat. XX, C01. 998, und wiederum
seit 1469, Corio Historia di Milano, fol. 414. Lodovico Moro liess ganz
Vigevano pflastern, Cagnola, archiv. stor. III, p. 188. In Ferrara begann
man 1417 mit der Piazza, Welche, wie in der Folge die Strassen, ein
Kieselpflaster erhielt, Diario ferrarese, ap. Murat. XXIV, G01. 183, 202,
245, s. Ebenso Bologna bei der grossen Gorrection von 1470, WO nur
bevorzugte Stellen Ziegelpflaster bekamen, Bursellis ap. Murat. XXIII,
Col. 897. In Perugia wurde seit 1425 Ziegelpflaster gelegt, Graziani
cronaca, archiv. stor. XVI, I, p. 318. In Neapel führte erst der Vice-
könig Pietro di Toledo seit 1532 die Pflasterung, und zwar mit Ziegeln,
durch, vgl. dessen Leben, archiv. stor. IX, p. 22.
Die
Strassencorrectionen.
Schon vor dem Eintritt der Renaissance und noch mehr seither
werden grosse Strassencorrectionen, oft mit bedeutenden Opfern durch-
geführt, theils um der Zweckmässigkeit, theils zugestandenermassen
um der Schönheit willen , als deren Vorbedingung bereits die Grad-
linigkeit betont wird.
Sehr auffallende Ausnahme: L. B. Alberti, de re aedificatoria L. IV,
c. 5, und L- VÜI, C- 5, WO zwar für Hauptstrassen die Geradlinigkeit
mit Häusern von gleicher Höhe und gleichen Portiken verlangt, sonst
aber aus ästhetischen wie aus practischen. Gründen der Schlangenwindung
der Vorzug zuerkannt wird. (Die Stadt Werde grösser scheinen, die Häuser
sich allmälig und abwechselnd dem Auge darbieten, der Schatten nie ganz
fehlen, der Wind gebrochen, die Vertheicligung gegen Feinde leichter sein.)