Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 1)

XIII. 
Kapitel. 
Stadtanlagen. 
118118 
und 
Correctionen 
213 
Thore beschlossen 1333, p. 478. Der Signorenplatz doch erst 1351 ganz 
gepflastert, und zwar mit Ziegeln, p. 502, mit urkundlicher Angabe der 
Zwecke: Schönheit, Verhütung des Schlammes und des Staubes.  In 
Siena erhielt der halbrunde mit Ziegeln gepflasterte Platz 1513 die eon- 
centrisch zusammenlaufenden Linien von Travertinplatten, Lettere sanesi III, 
p. 12.  In Piacenza wurde die Piazza 1469 gepflastert mit Marmor 
und Ziegeln in einer Zeichnung von Vierecken, Annal. Placent. ap. Murat. 
XX, C01. 927.  Die Pflasterung von Rom erst unter Nicolaus V., Pla- 
tina, vitae P0ntiff., p. 298;  gründlicher durchgeführt, und zwar mit Ziegeln, 
unter Sixtus IV., Infessura, bei Eccard, scriptores II, C01. 1897; Corio, 
fol. 416; Julius II. liess viele Strassen mit Ziegeln pflastern, Albertini, 
L. III, fol. 95.  In Venedig erhielt der Marcusplatz erst 1382 oder 1394 
ein Ziegelpflaster; das jetzige Marrnorpflaster jedenfalls nicht vor dem 
Ende des XVI. Jahrln, Sansovino, Venezia, fol. 105; die Strassen Waren 
lange nicht gepflastert und sehr schmutzig, fol. 172.  Mailand bekam 
sein Pflaster seit 1412, Decembrio ap. Murat. XX, C01. 998, und wiederum 
seit 1469, Corio Historia di Milano, fol. 414. Lodovico Moro liess ganz 
Vigevano pflastern, Cagnola, archiv. stor. III, p. 188.  In Ferrara begann 
man 1417 mit der Piazza, Welche, wie in der Folge die Strassen, ein 
Kieselpflaster erhielt, Diario ferrarese, ap. Murat. XXIV, G01. 183, 202, 
245, s. Ebenso Bologna bei der grossen Gorrection von 1470, WO nur 
bevorzugte Stellen Ziegelpflaster bekamen, Bursellis ap. Murat. XXIII, 
Col. 897.  In Perugia wurde seit 1425 Ziegelpflaster gelegt, Graziani 
cronaca, archiv. stor. XVI, I, p. 318.  In Neapel führte erst der Vice- 
könig Pietro di Toledo seit 1532 die Pflasterung, und zwar mit Ziegeln, 
durch, vgl. dessen Leben, archiv. stor. IX, p. 22. 
Die 
Strassencorrectionen. 
Schon vor dem Eintritt der Renaissance und noch mehr seither 
werden grosse Strassencorrectionen, oft mit bedeutenden Opfern durch- 
geführt, theils um der Zweckmässigkeit, theils zugestandenermassen 
um der Schönheit willen , als deren Vorbedingung bereits die Grad- 
linigkeit betont wird. 
Sehr auffallende Ausnahme: L. B. Alberti, de re aedificatoria L. IV, 
c. 5, und L- VÜI, C- 5, WO zwar für Hauptstrassen die Geradlinigkeit 
mit Häusern von gleicher Höhe und gleichen Portiken verlangt, sonst 
aber aus ästhetischen wie aus practischen. Gründen der Schlangenwindung 
der Vorzug zuerkannt wird. (Die Stadt Werde grösser scheinen, die Häuser 
sich allmälig und abwechselnd dem Auge darbieten, der Schatten nie ganz 
fehlen, der Wind gebrochen, die Vertheicligung gegen Feinde leichter sein.)
	        
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