Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 1)

Erstes 
Buch. 
Architectur. 
Das Gemeingut der Palastanlage, das sich schon seit dem XIV. Jahrh. 
von selbst verstand, mochte ihm nicht des Mittheilens werth erscheinen. 
Er selber baute wenigstens Pal. Ruccellai. Vgl. ä. 30, 40. 
Die Hauptstellen: de re aedific. L. V, c. 2, 3, 18; L. IX, c. 2, 3, 4, 
Es scheint mehr ein Bauherr als ein Bauineister zu sprechen. (Vgl. Cultur 
d. Renaiss. S. 135, 140, 398 u. Anm.) Er verlangt mancherlei, sowohl 
Zweckmässiges als Schickliches, aber er gibt keine Lösung und möchte 
am liebsten Alles zu ebener Erde bauen, da die Treppen die Gebäude 
nur störten, scalas esse aedificiorum perturbatrices. Gegenüber der floren- 
tinischen Sitte und Nothwendigkeit des Hochbaues blieben diess natürlich 
blosse Wünsche. 
Die cubischen Raumgesetze bespricht er nicht bei Anlass des Palastes, 
sondern BeilderVorstadtvilla (IX, 3), was für unsere Betrachtung keinen 
Unterschied macht. Wenn auch er und Andere sich thatsächlich kaum 
daran banden, ja wenn es sich um ein blosses Postulat oder Gedanken- 
bild handeln sollte, so wird sich doch hier die Renaissance zum erstenmal 
ganz deutlich bewusst als die Architectur des Raumes und der Massen. 
Aus einer Menge von Angaben mögen einige Proben folgen. Alberti gibt 
die Proportionen modificirt, je nachdem dieRäume rund oder quadratisch, 
flachgedeckt oder gewölbt sind. Grössere oblonge rechtwinklige Räume 
erhalten, wenn gewölbt, älz Diam. Höhe, wenn flachgedeckt, 7I5 Diam. Höhe 
 beidemale unter Voraussetzung, dass die Breite zur Länge sei wie 
W17 zu 2, denn bei 1 zu 3 träten wieder andere Verhältnisse ein. Bei 
grossen Dimensionen gelten überdiess andere Proportionen als bei kleinen, 
weil der Gesichtswinkel ein anderer ist. Höfe sollen höchstens doppelt 
so lang als breit sein. Zimmer am besten 113 schmaler als lang. Pro- 
portionen wie 3 oder 4 zu 1 geben schon nur noch Hallen (porticus) 
und auch da werde man das Verhaltniss von 6 zu 1 kaum überschreiten 
dürfen. An die Schmalseite eines Baumes gehört Ein Fenster, welches 
entweder entschieden breiter als hoch oder entschieden höher als breit 
sein muss. (In der That blieb das gleichseitige viereckige Fenster aus 
den Hauptstockwcrken verbannt und wurde nur als Luke im Fries oder 
als Gitterfenster eines absichtlich sehr strengen Erdgeschosses mit Rustica 
angewandt.) Ist das Fenster höher als breit, so soll seine Oeffnung 11]? 
Mal so hoch als breit sein und nicht über lla und nicht unter lli der 
ganzen innern Wandfläche betragen; sie soll beginnen zwischen 219 und 
Als der Zimmerhöhe über dem Boden. Ist das Fenster breiter als hoch 
und also auf zwei Säulchen gestützt, so muss seine Oelfnung zwischen 
112 und 213 der Breite der Wand betragen. An die Langwand gehört 
womöglich eine ungerade Zahl von Fenstern, etwa 3_wie bei den Alten; 
man theile die Wand in 5 oder 7 Theile und setze in 8 derselben die 
Eenster, deren Höhe "lt oder 915 der Breite betragen soll u. s. W.
	        
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