Kapitel.
VII.
XVI.
Formenbehandlung
Die
Jahrhunderts.
Vorzüglich in Rom wird mit der Rustica an Erdgeschossen, welche
Kaufladen enthalten und daher des eigentlichen Schmuckes ledig sein
sollten, mehr als Eine Neuerung versucht: quadratische Fenster, horizon-
tale Keilsteinwölbung, verschiedene Nuancirung der Rustica u. s. w., Alles
aus Travertinblöcken.
Anderswo: Beschränkung der Rustica auf die Ecken, Weglassung
der Verticalfugen etc.
Aus einem Missverständniss, das sich an den Namen hängte, brauchte
man sie in Gartenarchitecturen (ä. 125), wo das Zierlichste und Schmuck-
reichste eher hingepasst hätte. Serlio, L. IV.
Ihre berechtigte Anwendung an den Festungsarchitecturen (ä. 108, f.)
und an Bauten ernsten Characters überhaupt, z. B. an Sansovinols Zecca
(Münzgebäude) in Venedig (Fig. 30), wo die Rustica beinahe etwas Neues
war; Vasari XIII, p. 86, v. di Jacopo Sansovino; Franc. Sansovino,
Venezia, fol. 115. Der Gegensatz von rustica ist (ebenda) gentile.
Der Mörtel tritt an wichtigen Bauten des XV. Jahrh. wohl nur mit
decorativer Bemalung auf. Im XVI. Jahrh. dagegen überlässt man ihm
oft Alles, was Fläche bleibt (ä. 96), ohne ihn zu bemalen.
Gewölbe
Die
Hochrenaissance.
Die vielleicht grösste Neuerung, welche das Detail des Innern
erleidet, liegt in den schönen Scheinformen der Gewölbe, welche mit
Htilfe der Stuccatur und zum Zweck derselben sowie der Bemalung
eingeführt werden. Die Renaissance gibt jetzt das Gewölbe rein in
den Dienst des Schönen.
Das Nähere s. unten bei Anlass der Decoration. Erst mit der
Vervollkommnung des Stucco (S. 174) werden die grossen, reich casset-
tirten Gewölbe mit voller altrömischer Pracht der Profilirung möglich.
Das Tonnengewölbe mit vollem Radius, ja überhöht (S. 48), Wird
zugestanden und als solches decorirt besonders in Mittelschiffen von Lang-
kirchen (S. 76, 77).
Das niedrigere, halbelliptische dagegen, wie es zumal in Sälen und
Galerien vorkommt, wird jetzt oft einer Scheinform unterthan: es erhält
in der Mitte eine Fläche (Specchio) oder eine Aufeinanderfolge von Flächen;
die Enden der von beiden Seiten her einschneidenden Kappen berühren
den Rahmen derselben.
In der sixtin. Capelle, einem Bau des XV. Jahrh., ist die constructive
Form des Tonnengewölbes noch völlig sichtbar, und die scheinbaren
Specchi gehören wie die ganze übrige Eintheilung dem Maler (Mjchel.
angeln) an.