Volltext: Handbuch der deutschen und niederländischen Malerschulen (Bd. 1, Abt. 2)

Nachträge 
und 
Verbesserungen. 
J 01' 
erste 
Abthvilung. 
Seite XIII. Zeile 14-16 v. o. Durch ein Versehen mies Abschreiber-s ist das Ein- 
schiebsel: "Das Werk des Rathgcbcr ist eine sehr ileissigc Cüllipllil- 
tion", welches erst nach dem Wort Kramm stehen sollte, vor den, 
den letzteren betreffenden, Satz gcrathen, und dadurch der irrige 
Sinn hervorgebracht, als oh ich das, auf eigne und langjährige Fur- 
sehungen beruhende, SVerk des I-Irn. Krumm für eine Fortsetzung der 
 Compilntion von Rathgeber ausgehe, während sich dieser Ausdrurk 
auf dns Werk von Immerzcel bezieht. 
S. XX. Z. 4. v. o. statt seinem lies ihrem. 
v1 3. Z. 12 v. o. st. enthält 1. enthalten. 
n 52- i! I7 v. o. st. Pisan l. Pisa. 
so 56- Ei S v. o. st. grotesker l. giottesker. 
„ 75. „ 16 v. u. ist "und wahrscheinlich d. h. Stephan" zu streichen. 
„ S]. „ 14 v. o. st. bekannten l. bekannte. 
„ 82.  13 v. o. st. dem i. des. 
„ 90. „ 10 v. o. st. Georg i. Engel Michael.  
n 94.  15 v. o. Die beiden schönsten Bildcr dieses blcistvrs, eine Kreuzigung 
 und ein jüngstes Gericht, Flügel eines Altärchens, reiche Composi- 
tionen von der gröasten Vollendung der miniaturnrtigen Ausführung, 
befinden sich in der Eremitage zu St. Petersburg. Der satte, tief- 
hraune Ton lässt hier mehr, als in irgend einem anderen Bilde von 
ihm, den Hubert van Eyck als seinen Meister erkennen und hat ohne 
Zweifel v.iel dazu beigetragen, dass sowohl Passavant, als ich, diese 
Bilder früher den van Eycks selbst beigemessen haben. 
 98. Z. 11 v. u. st. Molnnusi l. Molanus. 
 193. „ 19 v. 'u. Neuerdings sind diese Bilder durch Kauf in das Museum von 
Brüssel gekommen. 
 110.  11 v. o. An dieser Stelle ist eine Abnahme vom Kreuz, welche 
wesentlich mit den: Hauptwerk seines Sohns, Rogier, übereinstimmt, 
in der Peterskirche zu Löwen, mit den Bilduissen der stifte,- nuf den 
Flügeln, zu erwähnen, welche ich schon früher für ein Werk diese: 
Künstlers erklärt habe. Neuerdings ist dieses, sowohl durch eine alte 
Nachricht, als durch eine, gelegentlich der Restauration zum Vor- 
nehein gekommene, Inschrift bestätigt worden. 
	        
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