niederländ
ifche
lerei
der zweiten
Hälfte
des
lahrhunderts.
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Liechtenflein, wenigftens das letztere auch (icher nicht von der Hand des
älteren herrührt. Hierher gehört die hübfch abgerundete, aus zahlreichen äjäaäzesäg;
Figuren vor fchöner Waldlandfchaft beflehende Darftellung der Predigt Johannis Täufers.
des Täufers, von denen die beiden datirten Exemplare, nämlich dasjenige der
Münchner Pinakothek von 1598 und dasjenige der Galerie Liechtenftein von
1620 ebenfalls fchon diefer Daten wegen {icher von der Hand des jüngeren
Peter Brueghel herrühren, während auch die Exemplare der Dresdner und der
Schleifsheimer Galerie keineswegs die Hand des älteren zeigen; hierher gehört läeermgäiälllg-
auch das Bild des in eine nordifche Winterlandfchaft verletzten Bethlehemitifchen Kindermord.
Kindermordes, von denen das Exemplar der kaiferl. Galerie zu Wien, wie der
Verfaffer notirt hat, an etwas verfleckter Stelle ebenfalls eine Jahreszahll) trägt,
welche die Urheberfchaft des älteren Peter Brueghel ausfchliefst, während die
Exemplare in der Brüffeler Galerie und in Hampton Court ebensowenig den
Stempel gröfserer Originalität tragen; hierher gehört endlich auch die oft be- 1121122611?-
fprochene und abgebildete Schlägerei zwifchen den beim Kartenfpiel entzweiten
Bauern in der Dresdner Galerie 2), die kaum frifch und kräftig genug ausgeführt
erfcheint, um für ein Original des alten Brueghel zu gelten, während die
Wiederholung in der kaiferl. Galerie zu Wien, hier Lucas van Valckenborch
Zugefchrieben, ficher eine andere Hand zeigt.
Obgleich wir fomit fchon eine Reilie von Werken P. Brzzeglzels d. ägrläglläeitzl
keimen gelernt haben, müffen wir nunmehr doch noch etwas näher auf ihn g
I) MDC
2) Noch von v. d. Branden (a. a. 0., p. 263) und Max Razzfe: (a. a. 0., p. 119) für ein
Hauptwerk P. BruegheYs d. erklärt; von den competentesten deutfchen Forfchern aber für ein Werk
des jüngeren gehalten, dem jedoch vielleicht eine Compoütion des älteren zu Grunde liegt.