Volltext: Die Malerei von der Mitte des sechzehnten bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts (Bd. 3, Hälfte 1)

Das Recht der 
Überffetzung wird vorbehalten. 
vollfländige 
und die nachträglichen Verbefferungexm 
des dritten Bandes angefchloifen. 
Regifier 
werden 
der zweiten 
Hälfte
	        
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