Volltext: Die Malerei des Alterthums (Bd. 1)

III. 
PERIODE. 
DAS 
SPÄTE 
MITTELALTER. 
Vorbemerkungen. 
 as I3.]ahrhundert iit die Zeit einer grofsartigen Wandlung in der rnittel- Wandlung 
alterlichen Kunfi. Ein neuer Bauftil, der fogenannte-gothifche, cleffen 33. igiirii. 
  Anfänge bis vor die Mitte des I2. Jahrhunderts zurückgehen, war nach (Jotsiiiliher 
und nach erPc in Frankreich, dann in den anderen Ländern zum Siege gelangt 
und hatte den romanifchen Stil verdrängt. Die Wandlung des Stiles in den 
übrigen bildenden Künften ifl aber nicht dem architektonifchem Umfchwunge  
gleichzeitig, fondern tritt erft erheblich fpäter im Gefolge deffelben ein. Plaftik 
und Malerei bewahren in Frankreich zur Zeit der primitiven und anfangs fogar 
der vollendeten Gothik, in Deutfchland während der Zeit des fogenannten 
Uebergangftiles noch immer im wefentlichen den romanifchen Charakter, und 
in ihnen tritt eine entfchiedene Aenderung des Gefchmackes erit ein, als in der 
BaukunPc die franzöfifche Gothik ihren Höhepunkt fchon überfchritten hat.  
Während der Zeit des romanifchen Stiles war Deutfchland die tonangebende 
Macht in der Baukunft und noch mehr in den übrigen bildenden Küniten ge- 
wefen. Der gothifche Stil dagegen ift feinem Urfprunge wie feiner Entwicklung 
nach franzöiifch. Die grofse Zeit des Kaiferthums deutfcher Nation war vor- 
bei, die italienifche Politik nahm die Kräfte der letzten Hohenltaufen in An-  
fpruch, Iie waren genöthigt, den Landesfürften immer weiter gehende Con- 
ceffionen zu machen, die Herrfchbegier des Papflthums hatte den Boden 
unterwühlt, nur der Schein der höchften Autorität konnte noch eine Zeit lang 
aufrechterhalten werden. S0 umftrahlte die Glorie des Kaiferthums zum letz- 
tenmale die Geftalt Friedrichs II., nach deffen tragifchem Untergange das 
Volk {einen Tod nicht glaubte und noch immer auf die Wiederkehr des höch- 
Pren Herrn und Richters harrte. 
In demfelben Mafse, in welchem Deutfchland damals der Auflöfung ver- DeuHchland 
Fiel, fchlofs {ich Frankreich feiter zufammen. Die Machtllellung, nach welcher iiläileiiii 
das nationale Königthum rang, war feit Philipp Auguü (II30-I223) gewon- Ffägneläfbllßll. 
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