Oesterreich.
Dliniaturen.
Johannes, pictor dncis Alberti.
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Wiener Schule vortheilhaft sein musste. Camesina hat im Jahrbuche
der k. k. Centn-Conim. Band II, Seite 195 die Statuten der Zunft,
welche Maler, "Schilter", Glaser und Goldschlager umfasste, mitge-
theilt. Die erste datirte Redaction ist vom Jahre 1410, eine andere
undatirte scheint aber noch aus dem XIV. Jahrhundert und also
wahrscheinlich aus der Regierungszeit Albrechts zn stammen. Be-
merkenswerth ist, dass in allen diesen Redactionen die "geistlichen
Maler" von den Malern der Rüstungen, den „Schiltern", unterschieden
werden. In der ersten Redaction spielen diese noch die Hauptrolle,
nur für sie hat man es nöthig gefunden, eine Meisterprüfung aus-
drücklich vorzuschreiben; zwei Meister sollen ihre Arbeit beschauen,
„was zu dem Leibe Herren, Rittern, und Knechten zu Schimpf oder
zu Ernst gehört, es sei Stechzeug, Turneisezeug oder wie es genannt
ist". In der Redaction von 1410 ist auch eine Prüfung der geist-
lichen hlaler angeordnet; sie sollen eine 'l'afel von „prunirtem Gold"
und von der Länge einer Elle bereiten und darauf ein Bild malen
und zwar, worüber heutige Examinanrlen etwas erschrecken würden,
binnen drei Wochen. Indessen sind auch hier die Schilter noch
voran gestellt und ihre Prüfung ist umständlicher behandelt, sie sol-
len vier Stück Stechsattel, Brustleder, Rosskopf und Stechschild an-
fertigen, und die prüfenden Meister sollen (larauf sehen, dass der
Candidat so malen kann, "wie es Herren, Ritter und Knechte an ihn
fordern!" In der neuen Ordnung von 1416 hat sich dies geändert;
die Prüfung der Schilter bleibt zwar noch dieselbe, aber sie nehmen
nicht mehr dieselbe Stelle ein, sondern haben nicht blos den geist-
lichen Malern, sondern auch den hier zum ersten Male auftretenden
"Seidennatern" (Stickern von Parainenten) den Vorrang einräumen
müssenl). Man schätzt also jetzt die geistigere Arbeit höher, als die
blos decorative des Waffenschmuckes. Die Zunft nimmt hier auch
zum ersten Male den Namen der „Zeche Sanct Lucas" an. Gemälde
der Wiener Zunft aus dieser Zeit sind nachzuweisen; die Tafel auf
dem Zwölfbotenaltar in St. Stephan, für welche nach einer ebenfalls
1) Ausser den Seidennatern sind jetzt auch noch die Aufdrucker hinzugekom-
men, deren Bedeutung auch durch die Vorschriften ihrer Prüfung nicht klar wird.
"Ein Aufdruoker, der erhaben oder flache Ding drucken will, der soll das auch
erweisen und aufdrucken, als dann solcher Arbeit Recht und von Alter Herkom-
men ist". Von einer neuen Erfindung scheint also nicht die Rede, an Formstecher
oder Buchdrucker wird man nicht denken dürfen, auch wohl nicht an gedruckte
Stoffe, die wohl schon früher vorkommen, da sie niemals "erhaben" sein konnten,
und dass das Aufpressen der Heiligenscheine oder der Muster in den Goldgründen
und Gewändern der Bilder einem besondern Gewerbe anheimgegeben war, ist
schwer zu glauben.