Zeitgenossen Holbein's in Augsburg.
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scheint der alte Holbein auch auswärts keine Schätze gesammelt zu
haben, da er seine Steuern nach wie vor nicht zahlen kann. Be-
stimmtes weigg man von jetzt ab über seinen Verbleib nicht mehr,
wenn man nicht aus dem Aufenthalt seiner Söhne Hans und Ambrosius
v. J. 1515 0d. 1516 ab in Basel schliessen will, dass er sich eben-
falls dort aufgehalten, wogegen er einige Zeit vor seinem Tode fern
gewesen zu sein scheint. Im Jahre 1521 erfahrt man noch von einer
Klage gegen ihn in Augsburg, ohnedass deshalb seine Rückkehr
dorthin nachzuweisen wäre, und im Handwerksbuch der Maler wird
er als im Jahre 1524 verstorben angeführt.
Unter den älteren augsburgischen Kunst- und Zeitgenossen Hol-
bein's scheint keiner gewesen zu sein, der ihm einigermaassen gleich
kam. Von seinem eigenen Bruder Sigmund, der zufolge seines er-
haltenen Testamentes noch 1540 und zwar als Bürger zu Bern lebte,
kennen wir ungeachtet dieser langen Lebenszeit kein sicheres Bild.
Er setzte „seines lieben Bruders Sohn Hansen Holbeyn den Maler,
Bürger zu Basel" zum Haupterben ein und vermachte seinen drei
Schwestern, die sämmtlich in Schwaben wohnten, sein in Augsburg
befindliches Gut. Vergl. Näheres darüber, namentlich auch Urkund-
liches, bei A. Woltmann, Holbein und seine Zeit, 2. Aufl. iD. H.]
Auch von Thomas (gewöhnlich Thoman) Burgkmair, dem
angeblichen Schwiegervater Holbein's, der bis 1523 gelebt haben soll,
besitzen wir kaum ein sicheres Bild. Zwei Tafeln, welche im Augs-
burger Dome dem Chore gegenüber hängen, auf der einen Christus
mit St. Ulrich nebst dem knieenden Donatar, auf der andern Maria
und St. Elisabeth nebst seiner Ehefrau auf Goldgrund und mit der
Jahreszahl 1480, werden für seine Arbeit erklärt 1), doch ohne Beweis.
1) Zuerst von Passavant im Kunstbl. 1846, S. 186, der (vielleicht nach Eigner)
hinzufügt, dass sie eine Stiftung des Bürgermeisters Walther seien, neuerlich auch
von Waagen im Ilandbuche S. 183, während er bei der Beschreibung des Doms in
K. W. u. K. II. 65 der Bilder nicht erwähnt. Passavanfs Angaben widerspricht
Förster (G. d. d. K. II. 219. 322), indem er über die Jahreszahl MCDLXXX
1480) durch die kühne Behauptung einer Restauration von 1680 (l) fortgeht, den
Bildern "eine hohe Schönheit" zuspricht, sie für Flügel eines in der Galerie be-
iindlichen Mittelbildes mit der Anbetung der Könige, von etwa 1519, und den
Meister für unbekannt erklärt. Nach meiner Auffassung sind sie keineswegs sehr
bedeutend, sondern den dem Martin Schongauer mit Unrecht zugeschriebenen
Bildern der Münchener Pinakothek und der Moritzkapelle (S. 404) geistig ver-
wandt, Dagegen stimme ich Förster bei, wenn er die von Passavant behauptete
Uebereinstimmung jener Tafeln mit dem sogleich zu erwahnenden Basilikenbilde
bestreitet. Förster irrt übrigens, wenn er in der von ihm citirten Inschrift auf
der Kirche den Namen des heil. Stephan nennt. Sie lautet, wie Waagen sie richtig
anführt: Ecclesia hujus Sancti Laurentii. L. J. 1502.