Volltext: Geschichte der bildenden Künste im 15. Jahrhundert (Bd. 8)

416. 
Schulen. 
Die oberdeutschen 
das daneben geschriebene: Cruciiige schreien, einer aber mitleid- 
voll weint. [Der Jude weint nicht: die vermeintlichen Thränen 
sind  Warzen] Daneben endlich kniet der Stifter im langen 
Pelzrocke vor seinem Betstuhle, an dem sich ein Wappenschild mit 
seinem Hauszeichen befindet. Auf dem Rahmen steht die Jahres- 
zahl 1468, aber eine jetzt unter dem Rahmen befindliche (indess er- 
neuerte) Inschrift lautet: „Anno dm. MCCCCLXXXVIII vor mitfasten 
starb der erber man Hans genger zu ulm gott wölle ihm genedig 
sein." Dieser Hans Genger, ein angesehener Bürger von Ulm, der 
in dortigen Urkunden im Jahre 1473 als Kirchenbaupfleger vorkommt, 
war also bei einem vorübergehenden Aufenthalte in Nördlingen ge- 
storben und seine Erben benutzten ein schon zwanzig Jahre früher 
gemaltes Bild zu dieser Memorienstiftung. Die Voraussetzung, dass 
Hans Genger dies Bild in seinem Wohnort Ulm malen lassen, und 
das Zeichen auf dem Wappenschilde, in welchem man die Buchstaben 
Z und B zu entdecken glaubte, sind Einigen Veranlassung gewesen, 
es für ein Werk des Bartholomäus Zeitblom und zwar für das früheste 
bekannte zu erklären, in welchem sie jedoch auch wieder V erwandt- 
schaft mit Herlen anerkennen und deshalb geneigt sind, jenen für 
einen Schüler desselben zu halten. Andere dagegen haben mit Recht 
bemerkt, dass das vermeintliche B eher ein R scheine, und dass das 
Zeichen, eben weil im Wappenschilde des Stifters, schwerlich ein 
Monogramm des Malers sein werde, und schreiben nun das Bild dem 
Herlen zul). Soll es durchaus einem von Beiden gehören, so würde 
man sich wohl für diesen entscheiden müssen, mit dem es in der 
That in der Farbe und in den Zügen einzelner Gestalten grosse 
Aehulichkeit hat. Aber die etwas harten Umrisse, die gedrängte und 
überfüllte Coinposition, die übertriebene Charakteristik der Henker 
und Juden entfernen sich doch wieder zu sehr von Herlen's Weise, 
besonders wie sie unfs Jahr 1468 war, so dass man ebenso gut an 
einen uns unbekannten Künstler denken und jedenfalls die ohnehin 
ganz isolirte Frage dahingestellt lassen kann. 
Es scheint nicht, dass Friedrich Herlen auch nur einen Schüler 
zog, der für die milde ilandrische Weise Verständnissmhatte. Das 
jüngste Gericht, welches jetzt in der Bibliothek zu Nördlingen be- 
wahrt wird, angeblich von Jesse Herlen 1470 gemalt, ist zwar gut 
1) Für Zeitblom: Grüneiscn und MIaxlch, Ulm's Kunstleben, S. 44. Kugler, 
Geschichte der Malerei, II. 170 und noch in der neuesten Ausgabe der Kunstge- 
schichte. Passavant im Kunstbl. 1846, S. 178.  Für Herlen besonders Waagen 
KW. u. K. I. 353 und ausführlich im D. K. B1. 1854, s. 1er und (wie (lcrselbe 
referirt) Eigner in Augsburg. [Letztere haben Recht]
	        
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