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Die
Schulen.
oberdeutschen
oder Herlen. Wahrscheinlich in Nördlingen geboren und der Sohn
eines gleichnamigen Malers Hans, defdaselbst von 1442 bis 1476
aufgeführt ist 1), muss er frühe in Belgien, wahrscheinlich in Rogers
Werkstatt gearbeitet haben 2). Im Jahre 1455 war er schon wieder
heimgekehrt, aber zunächst nicht nach seiner Vaterstadt, sondern nach
Q1313). Später malte er, vielleicht schon 1459, gewiss 1462 und 1463
in Nörglingen, dann aber 1466 und 1467 in Rothenburg an der
Tauberfwo er um diese Zeit ansässig war. In demselben Jahre aber
trat der Rath von Nördlingen mit ihm in Unterhandlung und be-
stimmte ihn, sich gegen lebenslängliche Befreiung von Stetiern und
Gemeindediensten und zwar auf Lebenszeit daselbst niederzulassenßl).
1) Beyschlagls Nördlingische Geschlechtshistorie Band II, Seite 229 ff. Dieser
zweite Band (1803) ist nicht von Beyschlag, sondern von dem Gerichtsdiener und
(autodidaktischen) Maler Johannes Müller (T 1824) geschrieben, der ein eifriger
Forscher Nördlingischer Geschichten war und dessen voluminöse Excerpte aus
städtischen Urkunden und anderen Nachrichten noch jetzt bei seinem Enkel auf-
bewahrt werden.
2) [Dass Herlen in den Niederlanden gewesen und namentlich auch Werke Jan
van Eyckls gesehen, erhellt aus den Baumen auf einem im Contexte zu erwähnen-
den Bilde, dem Noli me tangere auf dem Rathhause zu Nördlingen, wo sich
Granatäpfel- und Orangebaume finden] Indess die Nachricht, welche Waagen,
Handbuch I, Seite 178 und K. W. und K. I. 325 angeblich nach Beyschlag im
zweiten Bande der Nördlingemschen Geschlechtsregister 1803 mittheilt, dass er in
dem Bürgerbuche von Nördlingen bezeichnet sei als ein „Maler, der mit nieder-
ländischer Arbeit umgehen könne", scheint irrig. Wenigstens enthält der Auszug
aus dem Bürgerbuche in den Papieren des Verfassers dieses zweiten Bandes (des
Malers Müller), den ich daraus entnommen, diese Phrase nicht. Noch irriger ist es,
wenn man diesen apokryphen Passus auf die Anfertigung gravirter Messing-
platten bezogen hat (Lützow Zeitschrift Band V, Beiblatt Seite 162), weil in der
That auch diese Arbeit als Dflandrische" (G. d. b. K. Band VI Seite 359, Anm. 4)
bezeichnet wird. Denn nach Waagen a. a. 0. lautet die Note so wie angeführt,
bezieht sich also ausdrücklich auf „Maler", nicht auf Metallarbeiter.
ß) Dies sagt freilich nur der wenig zuverlässige Weyermann: Neue Nach-
richten etc., Ulm 1829, Seite 172. Dass er nachher in Rothenburg bleibend an-
sässig war, ergibt der sogleich zu erwähnende Auszug aus dem Bürgerbuche.
4) Der Auszug aus den Bürgerregistern lautet in Müller's Excerpten also:
Meister Friedrich Härlen von Rothenburg, der Maler, ist mit einem Rath überein-
kommen'und unser Bürger worden sein Lebtag. Und hat ihn ein Rath sein
Lebtagen Freiet Stürens, Wachens, Reisens und Grabens. Doch soll er in ein
Zunft treten von der Stadt Gesetz und Gebot halber. Und was er Gutz erkauft,
ererbt oder übernimmt, das in unserer Stadt stür gelegen, derselben Gut soll er
versteuern als ein anderer unser Bürger. Darauf hat er den gemeinen Bürgereid
geschworen. Act. uf S. Margareth-Tag an d. XVII 1467. Da 61' nach den An-
Wgaben Mülleris aus einem Nördlingischen Geschlechte stammte, so folgt aus der
Bezeichnung: von Rothenburg, dass er daselbst ansässig war.