Volltext: Geschichte der bildenden Künste im 15. Jahrhundert (Bd. 8)

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Französische Malerei des 
15. Jahrhunderts. 
zurückkommen müssen, nachdem wir zuvor betrachtet haben, was wir 
von schriftlichen Nachrichten aus dieser Zeit besitzen. 
Aufzeichnungen, welche, etwa wie die des Ghiberti, geradezu be- 
zweckten, der Nachwelt Kunde von den künstlerischen Zuständen zu 
geben, ünden sich nicht. Während die italienischen Künstler schon 
mit einem gewissen Selbstgefühl auftreten, blieben die französischen 
noch längere Zeit in ihrer bescheidenen, handwerklichen Stellung. 
Selbst die ausgezeichneteren unter ihnen übernahmen fortwährend 
die Lieferung von Wappen- und Fahnenmalereien und ähnlichen rein 
decorativen Arbeiten. Unsere Nachrichten bestehen daher nur in 
vereinzelten Notizen, welche sich theils in öffentlichen Urkunden, be- 
sonders in den Rechnungen der städtischen oder fürstlichen Kassen- 
beamten, theils aber in den poetischen oder prosaischen Werken der 
Schriftsteller vorfinden. Beide Klassen von Nachrichten haben nur 
einen relativen, gewissermaassen einen entgegengesetzten Werth. Die 
archivalischen Notizen haben den Vorzug der Genauigkeit und Ob- 
jectivität; sie geben zahlreiche Namen und bestimmte chronologische 
Daten, aber keinen Maassstab für den Werth und die Bedeutung der 
Leistungen. Selbst die Rechnungen des königlichen Haushaltes, welche 
de Laborde mit so grossem Fleisse und mit der ausgesprochenen Ab- 
sicht durchforscht hat, den günstigen Einfluss des Hofes auf die Kunst 
nachzuweisen, gewähren kein erhebliches Resultat. Wir erfahren dar- 
aus allerdings, dass es stets angestellte königliche Maler gab und 
dass ausserdem andre mit einzelnen Aufträgen bedacht wurden. Aber 
diese Aufträge sind zum Theil rein handwerkliche und selbst. in den 
seltenen Fällen, wo wirklich künstlerische Aufgaben genannt sind, 
wie etwa die Herstellung eines Altarbildes, wissen wir nicht, mit wel- 
chem Erfolge und in welchem Geiste sie ausgeführt wurden. Ebenso 
verhält es sich dann mit den städtischen Rechnungen 1). 
Diese Lücke wird dann einigerm-aassen durch die Aeusserungen 
der Schriftsteller ausgefüllt, indem diese meistens beabsichtigen, das 
Bedeutende herauszuheben und Kunstwerke zu loben. Leider aber 
besitzen wir nur eine kleine Zahl solcher schriftstellerischen Aeusse- 
1) Vgl. die Auszüge aus den städtischen Rechnungen von Tours in der bereits 
oben angeführten kleinen Schrift von Grandmaison, p. 15. 16. Im Jahre 1472 wird 
ein gewisser Pierre Andre, welcher den sonderbaren Titel als Saalpförtner und 
Maler der Herzogin von Orleans (huissier de salle et peintre) für ein grosses, mit 
Gold und Azur gemaltes Altarbild der Geburt der Jungfrau, das in der Kapelle 
ihres Schlosses aufgestellt werden sollte, mit 110 Livres bezahlt. Im Jahre 1479 
führt Alart Folarton im Stadthause neben der rein decorativen Stubenmalerei auch 
die Darstellung der Verkündigung über dem Kamine aus.
	        
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