Das Missale und das Brevier des
von Bedford.
Herzogs
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sehen, auch von den Schreibern einen Beitrag zu ihrer Kasse, wenn
Sie Miniaturen lieferten, und der Rath gab ihnen theilweise Recht.
Nur so lange die Schreiber bloss mit kdeijaFeder arbeiten, hat die
Malerzunft keine Ansprüche an sie. Wenn sie dagegen "breitere
Arbeit", nämlich mit dem P9391, liefern, sollen sie ihr zahlen, jedoch
nur ein Viertel des Beitrages ordentlicher Meister. Dies berechtigt
sie aber nur-W Werken geringerer Art; denn wenn sie auch solche
Malereien ausführen, wie man sie in Missalen und ähnlichen Büchern
findet, müssen sie wirkliche Mitglieder der Malergilde werdenl). Die
Scheidung beider Thätigkeiten war daher keine feste; es ma.g oft
vorgekommen sein, dass Künstler wechselten, dass sie, nachdem sie
schon mit grösseren Bildern aufgetreten waren, es vortheilhafter fanden,
sich später vorzugsweise der Miniatur zu widmen, oder dass sie,
wenn sie mit dieser angefangen hatten, später sich auch in grösseren
Malereienversuchten. Der oben erwähnte Simpnhiarmion, der schon
1453 ein grösseres Bild für die Rathsstube von Amiens gemalt hat,
wird 1466 in den Rechnungen des Herzogs Philipp, dem er ein Bre-
viar liefert, schlechtweg als "Schreiber" (escripvain, demourant a Va-
lenchiennes) bezeichnet und übte beide Thatiglzeiten mit solchem Er-
folge, dass der Verfasser seiner Grabschrift nicht weiss, welcher er
den Vorzug geben soll. Auch besitzen wir eine ziemliche Anzahl
von Handschriften, deren Miniaturen höheren Werth haben und auf
die Mitwirkung von bedeutenderen Künstlern schliessen lassen.
Dahin gehören zunächst zwei Andachtsbücher des Herzogs von
Bkedford, der bekanntlich nach dem Tode seines Bruders Heinrich V.
von England eine Zeitlang Regent von Frankreich war und seit 1423
durch seine Vermählung mit Anna von Burgund, Schwester Philipps
des Guten, in nähere Beziehung zu diesem Hofe trat. Das erste
derselben ist ein hlissale, jetzt im Besitze von Sir John Tobin in
Oak-Hill bei Liverpool; die oft vorkommenden Wappen des Herzogs
und seiner Gemahlin beweisen, dass es für dieses Ehepaar, also nach
ihrer Vermählung angefertigt ist, während eine darin enthaltene gleicl1-
zeitige Notiz ergiebt, dass es von demselben dem Könige Heinrich VI.
bei seiner Krönung zu Paris im Jahre 1431 verehrt sei. Bei Weitem
die meisten der vielen darin enthaltenen Vignetten schliessen sich
noch dem Style des 14. Jahrhunderts an, nur die drei letzten, grös-
seren Bilder, welche die Bildnisse des herzoglichen Ehepaares mit
ihren Schutzheiligen und eine allegorische, auf die Verbindung der
französischen und englischen Krone bezügliche Darstellung enthalten,
de Busscher a.
die ganze Verordnung bei
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