Volltext: Geschichte der bildenden Künste im 15. Jahrhundert (Bd. 8)

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des fünfzehnten Jahrhunderts. 
Die niederländische Malerei am Schlusse 
standen, als die im Hospitale zu Brügge, und das späteste, dessen 
Datum wir kennen. Diese spätere Entstehung mag grossentheils die 
Abweichungen dieses Bildes von den früheren erklären. Der Sinn 
des Meisters war reifer, der Verstand überwiegend geworden. Er 
wollte den Gegenstand von allen Seiten erfassen, in seiner Tiefe er- 
schöpfen, wobei denn freilich die jugendliche Anmuth seiner früheren 
Werke nicht mehr wie sonst zur Geltung kam. Zum Theil freilich 
lag die Verschiedenheit in den Aufgaben; das Leiden Christi, zumal 
wenn es in so grossen Dimensionen so eindringlich dargestellt werden 
sollte, wie hier, erforderte eine andere Stimmung, als die symbolische 
Vermählung der h. Katharina oder die Legende der h. Ursula, bei 
der die Phantasie durch die Darstellung so vieler jugendlichen Ge- 
stalten zu sehr beschäftigt wurde, um energisch auf den Ernst eines 
qualvollen Todes einzugehen. Aber auch diese Wahl des Stoffes war 
ein Ausdruck der weiter vorgeschrittenen Zeit. Nicht bloss unser 
Meister selbst, sondern auch seine Zeitgenossen waren ernster ge- 
worden, begnügten sich nicht mehr mit jener süssen hingebenden Fröm- 
migkeit des Gefühls, sondern verlangten eine Kunst, welche sie tiefer 
ergriffe, den ganzen Menschen erfasse, auch dem Verstande Nahrung 
und Stoff zu weiterer Arbeit gebe.  
Neben diesen unserm Meister mit grosser Sicherheit zuzuschrei- 
benden Gemälden 1) giebt es eine Anzahl andrer, bei denen ungeachtet 
grosser Verwandtschaft noch erhebliche Zweifel bestehen. Dies gilt 
besonders von dem berühmten jüngsten Gericht in der Marienkirche 
zu Danzig, einem der ausgezeichnetsten Werke der flandrischen Schule. 
Eine Namensinschrift iindet sich auf dem Bilde nicht vor, wohl aber 
enthält es die Andeutung einer Jahreszahl. Auf dem Steine eines 
halbgeöffneten Grabes liest man nämlich einedurch die auf dem- 
selben sitzende weibliche Gestalt theilweise verdeckte Inschrift ANNO 
DOMIN  . . . . CCCLXVII. Das Jahr 367 hätte keine Bedeutung, 
auch fordert die Lücke eine Ergänzung der Jahreszahl und zwar, da 
das Jahr 1367 bereits zu entlegen ist, auch dem Raume weniger ent- 
spricht, durch die Buchstaben MC. Ein absichtsloses Spiel mit dieser 
Jahreszahl ist nicht wahrscheinlich, vielmehr wird man annehmen 
müssen, dass das Jahr 1467 für das Bild selbst oder doch für seinen 
1) Das im Besitze des Grafen Duchatel zu Paris befindliche, ziemlich grosse 
Votivbild (Madonna mit dem Kinde von der Familie des Stifters verehrt, etwa 
5 Fuss breit und 4 Fuss hoch), von Waagen für ein sicheres Bild Memlingk er. 
klärt (Handbuch I. 123), habe ich nicht gesehen. [Es war der allgemeinen Kennt- 
nissnahme zugänglich während der Ausstellung im Palais Bourbon, Sommer 1874, 
und wurde allgemein und gewiss mit Recht für ächt gehalten]
	        
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