Volltext: Geschichte der bildenden Künste im 15. Jahrhundert (Bd. 8)

Sein äusserer Läbensgang. 
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„maistre Rogier de la Pasture, natyf de cheste ville de 'I'ournay, le- 
quel demoroit a Brouselles" in Ansatz gebracht sind 1). Wann er 
von Tournay verzogen, wissen wir nicht. Die erste urkundliche Er- 
wähnung seines Namens in Brüssel ist ein Beschluss des Raths vom 
2. Mai 1436; allein da in demselben aus ökonomischen Gründen fest- 
gesetzt ist, dass die Stadt nach Meister Regens Tode keinen andern 
Maler annehmen solle, da dieser Beschluss eine Sinnesänderung 
voraussetzt, welche nicht füglich gleich nach seiner Ernennung ein- 
getreten sein kann, und da diese Ernennung wiederum eine Bekannt- 
schaft mit seinen Leistungen voraussetzt, werden wir ihn schon seit 
mehreren Jahren in Brüssel ansässig denken müssen. Seine Ueber- 
siedelung dahin rückt daher ziemlich nahe an die Erwerbung des 
gMeisterrechts in Tournay im Jahre 1432 heran. 
Bei diesen erwiesenen Thatsachen ist dann schwer zu erklären, 
wann er Schüler Johanns van Eyck gewesen sein soll. Dass dies 
vor dem Jahre 1426 geschehen, ist, wenn auch vielleicht seinem Alter 
nach möglich, mit seinem Eintritt in die Lehre des Robert Campin 
nicht wohl vereinbar, und dass er nach Erlangung des Meisterrechts 
verheirathet und (wie sich aus den urkundlichen Nachrichten über 
seine Familie ergiebt) mit zwei Kindern nach Brügge verzogen sei, 
sehr unwahrscheinlichi). Indessen ist seine Technik und seine Be- 
handlung des Landschaftlichen doch der Weise Johannts van Eyck 
zu nahe verwandt, um sie ohne unmittelbare Berührung beider Meisterß) 
zu erklären, und man wird daher ein Zusammentreffen, wenn auch 
ohne bleibenden Aufenthalt in Brügge, annehmen müssen. 
1) Dieser vollständige Beweis der Geburt Rogerls in Tournay wiederlegt die 
Behauptung Eduard's van Even in der Zeitschrift: De dietsche Waraude, Amster- 
dam 1858, dass er in Löwen geboren sei. Wenn der Gelehrte Joannes Molanus 
(T1585) in seiner handschriftlich hinterlassenen Geschichte dieser Stadt den 
Meister Rogerius, den er zugleich als den Urheber der berühmten Gemälde im 
Rathhause von Brüssel bezeichnet, „eivis et pictor Lovaniensis" nennt, so wird 
sich das darauf gründen, dass man ihm das Bürgerreeht von Löwen bewilligt 
hatte, nichtÖauf seine Geburt.  Auffallend ist bei den im Texte angeführten 
Nachrichten, dass sein Sohn Cornelius nach den Angaben seines Klosterbruders 
bei seinem Tode im Jahre 1473 "ungefähr" 48 Jahre alt gewesen, mithin etwa 
im Jahre 1425, also früher geboren ist, als sein Vater "Rogelet" bei Meister 
Oampin in die Lehre trat. Indessen ist die Möglichkeit eines etwas späten Eintrittes 
in dies Verhaltniss nicht zu bestreiten und mithin ein Zweifel an der Richtigkeit 
der urkundlich bescheinigten Thatsachen daraus nicht zu begründen. 
2) Pinchart a. a. O. p. CCXVIL, dem auch Waagen in Zahnis Zeitschrift I. 45 
zustimmt, erklärt es für unmöglich, was dann doch wieder zu viel gesagt ist. 
3) Etwa wie Waagen a. a. O. durch eine in Tournay bestehende bedeutende 
Malersehule, welche denn doch nothwendig einige Spuren hinterlassen haben müsste.
	        
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