der älteren Technik auch nach den van Eyck's beliebt.
Werke
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Werkstätten hervorgegangen waren und ähnliche Erfahrungen gemacht
hatten, nicht noch eher im Stande gewesen sein, die Spur des Ge-
heimnisses zu finden und auf eigne Entdeckung auszugehen? Der Um-
stand, dass in dem Vertrage von 1419 die Behörde sich ausdrücklich
gegen die Beimischung ätzender Substanzen verwahrt, scheint darauf
hinzudeuten, dass mehrere Versuche der Verbesserung der Oelfarben
in Gent und darunter auch solche mit verderblichen Zusätzen ge-
macht worden. Ob aber diese Maler, welche sich guter Oelfarben
.zu bedienen wussten, im vollen Besitze der Eyck'schen Kunst waren,
und ob die Besteller, welche die Anwendung solcher Farben stipu-
lirten, dadurch gleiche künstlerische Resultate oder andere Vortheile,
etwa grössere Dauerhaftigkeit erstrebten, muss dahin gestellt bleiben.
nEs scheint vielmehr, dass während schon lange die Eyck'schen Bilder
im ganzen Abendlande gesucht waren und zahlreiche Künstler in
derselben Weise Meisterwerke schufen, noch immer Werke des älteren
Stylest beliebt waren und selbst in Gent ausdrücklich bestellt wurden.
Noch im Jahre 1460 wird bei der Bestellung eines grossen Altar-
werks für eine Dorfkirche zwischen Gent und Oudenaerde für die
Historien auf der Innenseite der Thüren die reichste Vergoldung und
nur für die Aussenseite derselben die Anwendung der Oelfarbe, diese
also augenscheinlich bloss der Dauerhaftigkeit wegen, angeordnet 1).
Wahrscheinlich war es eben die reiche Vergoldung dieser grossen
Altarwerke, welche in den Religionskriegen der Niederlande ihre
Zerstörung in dem Grade befördert hat, dass hier keines solcher
Werke mehr auf uns gekommen ist, während die kleineren, im voll-
endeteren Style gemalten Bilder uns wenigstens in sehr viel grösserer
Zahl glücklich erhalten sind.
Zweites
Kapitel.
Roger
Villl
der
Weyden und seine
Zeitgenossen.
flandrischen
Bei dem Tode Johann's van Eyck stand kein andrer Maler der
Niederlande in höherem Ansehen, als Roger van der Weyden, den
die Stadt Brüssel schon 1435 zu ihrem Maler (Pourtraiteur der stad)
1) Vergl.
den Vertrag v.
28. April
bei
1460
de Busscher
151.