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und
Hub ert.
Eyck.
Johann van
endeten 'l'heile des Originals in dieser Gestalt nachgeahmt habe und
glaubten überdies in dem Bilde neben fremdartigen und schwächeren
Zügen Stellen zu finden, die der Hand von Jan van Eyck nicht un-
würdig wären. Dazu kam dann eine Notiz, die man in einem an-
geblich noch aus dem fünfzehnten Jahrhundert stammenden Gedenk-
buche im Kloster der grauen Brüder zu Ypern entdeckte, nach
welcher das Bild im Chore der Martins-Kirche von dem berühmten
„Joannes van Eycken" im Jahre 1445 und zwar zu Ypern gemalt
sei. Diese Nachricht ist zwar augenscheinlich irrig; Johann ist 1440
gestorben und hat sich schwerlich nach Ypern begeben, um dort zu
malen. Aber dem Irrthum muss doch etwas zu Grunde liegen, und
so glaubte man annehmen zu (lürfen, das Bild sei zwar bei Johannes
bestellt, aber erst nach seinem dazwischen getretenen Tode von an-
derer Hand vollendet und 1445 aufgestellt worden. Ja man glaubte
noch weiter gehen und den Irrthum des Verfassers jener Notiz da-
durch erklären zu können, dass Lambert, der Bruder Johanns van
Eyck, der auch Maler gewesen sei, als Erbe der Werkstätte desselben
an dem unvollendet hinterbliebenen Bilde gearbeitet und es dem-
nächst abgeliefert hätte. Allein diese Hypothese ist schwach; es ist
völlig unerwiesen, dass Lambert gleichfalls Maler war, und er würde,
wenn dies der Fall, jedenfalls seinen Fleiss auch den unvollendeten
Flügeln zugewendet haben J). Auch ist die Verwandtschaft mit den
zuverlässigen Arbeiten des Johann van Eyck zu gering, um ihm mit
Bestimmtheit einen Antheil an dem Bilde zuzusprechen. Es wäre
sogar auffallend, wenn er, der bisher seinen Ruhm in Bildern von
miniaturartiger Feinheit gesucht, sich mit einem Male an lebensgrosse
1) Die Hypothese geht von dem Abbe Carton aus, der in seiner Schrift: Les
trois freres van Eyck, Brügge 1848, den Nachweis führen wollte, dass Lambert ein
Maler gewesen. Sie fand dann einen Gönner in Waagen, dessen kunstverstandiges
Urtheil über die der Eyck'schen Technik entsprechende Ausführung einiger Theile
von Carton geltend gemacht war. Dieser legt (Kunstblatt 1849 S. 61 und noch
im Handbuch I. S. 90) besonders darauf Gewicht, dass Lambert zufolge einer
Rechnungsnotiz vom J. 1431 aus der herzoglichen Kasse Zahlung erhalten habe,
„pour ancunes besognes que mon dit seigneur voulait faire faire", und dass ganz
dieselben Ausdrücke in derselben Rechnung auch von dem anderweitig als Maler
bekannten Hue de Boulogne gebraucht werden. Allein es folgt daraus nichts; auch
dieser Maler kann einmal Dienste geleistet haben, die nicht zu seinem Handwerke
gehörten, und wenn der sehr allgemeine Ausdruck bei ihm auf Malerarbeiten ging,
so folgt daraus nicht, dass er bei Lambert dieselbe Bedeutung hatte. Jedenfalls
würde dieses, wenn er llrlaler gewesen wäre, auch so bezeichnet worden sein. Sei
es aber auch, dass er Maler war, was berechtigt uns, hier seine Mitarbeit anzu-
nehmen? Vgl. Hotho a. a. O. S. 205 und Geschichte der christlichen Malerei,
p. 488 ff. und besonders Ruelens a. a. O. p. CIV. bis CXIII.