Volltext: Geschichte der bildenden Künste im 15. Jahrhundert (Bd. 8)

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Eyck. 
Hubert und Johann van 
van Mander annimmt, Herzog Philipp der Gute, sondern Jodocus 
Vydts war, zufolge der belgischen Geschichtschreiber ein reicher Pa- 
tricier von Gent, Herr des Städtchens Pameele. Derselbe hatte diese 
kolossale Stiftung für seine Kapelle im Dome von Gent und zwar 
nicht, wie van Mander ferner annimmt, bei beiden Brüdern van Eyck, 
sondern nur bei Hubert bestellt, welcher daher durch diese Inschrift 
mit einem Male aus der untergeordneten Stellung, die ihm Guicciardini, 
Vasari, van Mander anweisen, in eine sehr viel höhere aufrückt. 
Schon das Werk selbst spricht für ihn; die Erfindung, die hier von 
so grosser künstlerischer Bedeutung ist, dass ihr in der That kein 
gleichzeitiges und überhaupt nicht leicht ein anderes Werk an die 
Seite gestellt werden kann, gehört ihm allein. Dazu kommt dann 
aber, dass die Inschrift ihn geradehin als den ersten Künstler seiner 
Zeit, als den Unübertroffenen hinstellt. Man mag annehmen, dass 
die rednerische und panegyrische Tendenz, welche so leicht in In- 
schriften hervortritt, dass ferner die Pietät des Johannnes gegen den 
vorangegangenen älteren Bruder und Lehrmeister dabei mitwirken 
konnten. Aber Johannes verfasste natürlich die Inschrift nicht, er 
war auch nicht der Einzige, dessen Wünsche der gelehrte Verskünst- 
1er zu berücksichtigen hatte, der Besteller Jodocus Vydts sprach jeden- 
falls ein gewichtiges Wort mit, und man erkennt seinen Einfluss deut- 
lich in der übermässig bescheidenen Haltung seines Namens; nicht 
einmal ein ehrendes Beiwort, wie es hier so gut am Platze gewesen 
wäre, wird ihm gegönnt. Also nicht bloss Johannes und den Ver- 
fasser der Inschrift, sondern auch den angesehenen ehrwürdigen Mann 
haben wir als Bürgen, dass die Anerkennung, die hier dem Hubert 
gezollt wird, nicht eine Uebertreibung ist, welchelbei den Zeitgenossen 
Widerspruch erweckt haben würde. Vergleichen wir dann diese In- 
schritt mit denen, die bisher üblich gewesen waren und auch in diesem 
Jahrhundert noch häuiig vorkommen, in welchen nur der Besteller, 
nicht der Künstler genannt ist, denkt man an die vielen uns bekannten 
Verträge auch dieses Jahrhunderts, in denen der Künstler rein wie 
der Handlanger des Bestellers behandelt wird, dem dieser die genaue- 
sten Vorschriften über künstlerische Details giebt, so müssen wir 
anerkennen, dass Hubert auch den Zeitgenossen eine aussergeivöhn- 
liche imponirende Erscheinung gewesen sein muss. Dafür spricht (lann 
noch die Ueberlieferung, dass bei der Bestattung Hubert's in derselben 
Kirche, welcheßdas damals noch nicht vollendete Altarwerk erhalten 
sollte, die Knochen des Arms und der kunstreichen Hand nicht mit 
begraben, sondern in Eisen gefasst in derKirche aufgehängt wurden. 
Bei der Erneuerung der Kirche im Jahre 1540 wurden dann diese
	        
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