Volltext: Geschichte der bildenden Künste im 15. Jahrhundert (Bd. 8)

Erfindung des Irlolzschnittes. 
sie durch Malerei hergestellt; als ihr Gebrauch sich mehr verbreitete, 
versuchte man dies mittelst hölzerner oder in Metall geschnittener 
Platten zu bewirken, wie man sie zur Anfertigung von Kalendern, 
figurirten Neujahrswünschen und anderen ähnlichen Texten, sowie zu 
Andachtsbildern für den Volksgebrauch vielleicht schon früher ange- 
wendet hatte. Es entstand in dieser Weise ein eigenes Gewerbe, 
das der "Briefmaler" oder "Briefdrucker", welches besonders 
im südlichen Deutschland, in Nürnberg, Augsburg, Ulm blühete, und, 
wie wir namentlich von der letzten Stadt wissen, einen grossen Ex- 
porthandel nach Italien und Sicilien betriebl). Die Erfindung des 
Holzschnittes war somit gemacht. Wir besitzen ein mit der Jahres- 
zahl 1423 (latirtes Exemplar, den bekannten Christophorus aus Bux- 
heim, jetzt in der Sammlung des Lord Spencer zu Althorp, allein 
diese Jahreszahl, obgleich die älteste, welche wir auf einem Holz- 
schnitte finden, entspricht keineswegs dem Anfange dieser Technik. 
Denn eine grosse Zahl der noch erhaltenen, aber nicht datirten Holz- 
schnitte ist ihrem Style nach alter und grossentheils schon in das 
vierzehnte Jahrhundert zu setzen  Eine höhere künstlerische Ten- 
denz ist bei den meisten dieser frühen Holzschnitte nicht anzunehmen; 
es sind rohe, handwerkliche Leistungen, bestimmt für ein Publicum, 
bei dem das Schönheitsgefühl noch schlummerte, das nur ein sinn- 
liches Hülfsmittel für religiöse Anregung oder Belehrung suchte und 
mit Wenigem zufrieden war. Aber dies Publicurn war ein sehr grosses, 
und seine Befriedigung wurde daher der Gegenstand gewerblichen 
Wetteifers. Es kam darauf an, recht viel für geringe Preise zu liefern. 
Man begann daher mehrere Bilder auf einem Blatte zusammen- 
zustellen oder auch eine Reihe solcher Blätter zu verbinden, so dass 
sie eine chronologische Folge gaben, oder sogar durch ihre Neben- 
einanderstellung auf die inneren Beziehungen der Gegenstände auf- 
inerksam machen und so einen grösseren Lehrstoff in Erinnerung 
bringen und zu erbaulicher Betrachtung darstellen konnten. Man er- 
1) Im Jahre 1422 erliess der Senat von Venedig auf die Beschwerde der dor- 
tigen Kartenmacher ein Verbot gegen den Verkauf auswärts gefertigter Spielkarten 
oder Bilder, das allem Anscheine nach gegen deutsche Fabrikate gerichtet war, 
Passavant, Peintre graveur I. 27 ff. Der Zweck meines Werkes gestattet natür- 
lich kein genaues Eingehen auf die Geschichte des Holzschnittes, nicht einmal eine 
ausführliche Anzeige der unendlich reichhaltigen Literatur über diesen anziehen- 
den Gegenstand. Passavanüs eben angeführtes Werk wird genügen, um in weitere 
Details und frühere Bearbeitungen einzuführen.  
2) Passavant a. a. O. S. 11; Heller, Gesch. d. Holzschneidekunst S. 310. Vgl. 
auch die bei Soldan in Nürnberg 1874 herausgegebene Sammlung von Holzschnitten 
des germanischen Museums.
	        
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