250.
Früheste
Bilder von
Basel
und
Freiburg.
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Bildnisse Holbeins, der Bürgermeister Meyer genannt
zum Hasen von Basel und seine Gemahlin, auf blauem
Grunde, unter reicher Renaissancearchitektur, Köpfe und
Haltung von grösster Charaktertreue und edler Auffassung.
(Ein treiiiliches kleines Brustbild besitzt Hr. P. Vischer 10.
in Basel).
Bald darauf scheint. Holbein auch längere Zeit ausser-
halb Basels gearbeitet zu haben. Im Jahre 1517 malte der
19jährige Künstler in Luzern das Haus des Schultheissenll.
Jacob von Hartenstein mit Fresken aus, wovon leider
nichts mehr erhalten ist als die Angabe der Gegenstände,
welche indess als Zeugniss für die beneidenswerthe Freiheit
der damaligen Künstler bezeichnend ist. Im Innern sah
man Jagden, Kriegsscenen, eine Darstellung des Jugend-
brunnens, sodann die Schutzheiligen des Hauses und ihre
Legenden; aussen einen untern Fries mit Kindern im
Waffenspiel, dann zwischen den Fenstern die bekannte Ge-
schichte von den drei Königs-Söhnen, die nach dem Leich-
nam ihres Vaters um die Wette schiessen sollten, darüber
wiederum einen Fries mit einem Triumphzug nach Mantegna,
endlich ganz oben mehrere Scenen der alten Geschichteä).
Auch zwei jetzt zusammengestellte Altariiügel in der
[Tniversitätskapelle des Freiburger Münstersw), Christi 1?-
Geburt und die Anbetung der Könige, entstanden wohl
nicht viel später. Das erstere Bild ist wie bei Hans Baldung
als Nachtstück, und zwar meisterlich, behandelt, sodass ausser
dem halbumwölkten Monde das Lieht nur vom Kinde aus-
geht, welches von fünf reizenden Engeln umgeben, unter
einer weiten Halle ruht; Maria und ein alter Hirt ordnen
"ß Einen Begriff von der Behandlung geben etwa die Köpfe von
Adam und Eva, Wahrscheinlich Naturstudien. von demselben Jahre,
in der öifentl. Sammlung zu Basel. Eine aus Luzern stammende
Kreuzabnahme, welche sich zu Basel im Privatbesitz befindet und ehe-
mals ein herrliches Jugendwerk des Meisters gewesen sein muss, lässt.
gegenwärtig seine Hand nur noch an wenigen Stellen erkennen.
H) Vgl. H. Schreiber, das Münster zu Freiburg, 2. Aufl. Text-
heft I, S. 41.