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Buch
IV. Norden.
XVI. Jahrhundert.
Dürer.
6- Schlichtheit der F altenmt). Ein Altar in der Marienkirche
zu Lübeck scheint ebenfalls an Adel und Freiheit der Con-
ception und der Technik der besten Zeit Grünewalds würdig.
Die einzelnen Tafeln, Heiligengestalten (u. a. Constantin der
das als Unthier gestaltete Heidenthum zertritt) und eine ausser-
ordentlich schön componirte Kreuzabnahme darstellend, sind
gegenwärtig nicht in der ursprünglichen Ordnung zusammen-
7. gestellt und mannigfach übermalt. Ein grosser Altar in der
Frauenkirche zu Halle, vom Jahre 1529, liefert den sichern
Beweis, dass Lucas Cranach wenigstens einige Zeit mitvGrüne-
wald gearbeitet hat, wenn er nicht geradezu dessen Schüler
heissen musslä"). Die Aussenseite enthält eine Verkündigung
von einem geringern Schüler Grünewalds, das Innere vier
Heilige von Cranach, das Innerste über einer grossartigen
Landschaft eine Glorie der heil. Jungfrau, vor welcher der
Donator, Kurfürst Albrecht kniet, und auf den Seiten zwei
Heilige; diese Theile, sowie die Rückseite des Altars,
S. Augustin und- Johannes der Evangelist, sind treffliche,
8. späte Arbeiten von Grünewald selbst. Auch ein schönes
Rosenkranzbild in der Antonikapelle des Domes von Bam-
berg, mit den Bildnissen Leo's X. und des Kaisers Max ist
9- sein Werk, ebenso zwei Tafeln mit Heiligen im Museum
zu Stuttgart; ferner (nach Waagen) eine Kreuzabnahrne
in der Galerie Esterhazy zu Wien, dort. Schäuffelein zu-
10. geschrieben. Von geringerer Bedeutung sind zwei Heiligen-
bilder grau in grau, im Städelschcn Institut zu Frankfurt
11.a. M. und mehrere Bildnisse im Belvedere zu Wien;
doch ist unter diesen ein trefflich einfaches Portrait-
bild des Kaisers Max und seiner Familie hervorzuheben,
12 (Ein schönes und ansehnliches Werk Maria in der Herrlich-
keit, von Katharina und Barbara verehrt (die Aussenseiten
der. Flügel von Schülerhand) zu Kensington. Schliesslich
13- erwähnen wir ein sehr grosses räthselhaftes Altarwerk (aus
i?) Waagen, Deutschland I, S. 307.
M) Schülerthum wie Mitarbeiterschaft Cranachs werden
Forseherh entschieden in Abrede gestellt.
von neuem
v. B1.