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J ustus
VOLI
Gent.
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ergiebt. Im Einzelnen findet sich manches Vorzügliche unter
diesen Bildern; die Grösse und Bedeutsamkeit der Meister
ist in' denselben jedoch nicht wieder erreicht. Die namhaften
Schüler und nächsten Nachfolger der van Eyck's, mit Aus-
nahme des schon erwähnten Antonello von Messina
(Bd. II, S. 63), sind folgende":
Justus von Gent, schon von Vasari als einer der l.
ersten Oelmaler der van Ey'ck'schen Schule angeführt, nach
einer alten handschriftlichen Nachricht (die ihn Judocus
nennt) Schülerdes Hubert, ist urkundlich als Autor eines
Altarbildes, die Communion darstellend, in der Kirche S.
Agata zu Ürbino (zehn Fuss hoch und breit; vollendet inr
J. 1474) beglaubigt. Aehnlich wie in jenem vielleicht nicht
viel spätern Bilde des Luca Signorelli, ist der Moment s0'
dargestellt, dass Christus, vor dem Tische des Abendmahls
vorschreitend, den umherknienden Jüngern die Hostie aus-
theilt; Johannes bringt den Wein, Judas sieht über die Ach-
sel, oben schweben zwei Engel, das Saerament verehrend.
Als Zuschauer sind Herzog Federico von Ürbino und ein
persischer Gesandter (der Venezianer Zeno) nebst Gefolge
zugegen, die Handlung geht in einem kirchenähnlichen Saale
vor. Es ist eines der vorzüglichsten Werke der ganzen
Schule; die Anordnung, eine der schwächern Seiten der van
"Eyckis, ist hier (etwa durch Einwirkung italienischer Vor-
bilder T?) sowohl in Betreff der Linien als der Vertheilung des
Lichtes in schönen, grossen Massen durchgeführt, die Motive
reich und malerisch, die Charaktere schön und würdig, die
Zeichnung trefflich, zumal in den Händen. Die Farbe ist
kräftig, aber heller als bei den van Eycks. Die treffliche 2.
Halbfigur eines betenden Carthäusers, welche im Antwerpner
Museum van Eyck heisst, aber wahrscheinlich von Justus
ist, wurde schon erwähnt. Ein kleines Gemälde in der 3_
Sammlung des Herrn van Huyvetter zu Gent, die Auffindung
des heil. Kreuzes und seine Bewährung durch Belebung einer
Gestorbenen darstellend, von geringerer Tiefe der Auffassung
rund mehr trockner Behandlung, wurde früher dem JüStHS
zugeschrieben, weicht aber von dem urbinatischen Bilde zu