Volltext: Franz Kugler's Handbuch der Geschichte der Malerei seit Constantin dem Großen (Bd. 2)

176. 
Vatican. 
Die 
Jurisprudenz. 
199 
Rechtes, und zwar in ihrer Unterscheidung als geistliches 
und weltliches Recht, dargestellt. Auf der breiteren Seite 
(unterhalb der Gestalt der Mässigung) sieht man Gregor XI. 
auf päpstlichem Throne, der einem Consistorial-Advokaten 
die Dekretalen übergiebt. DerPapst trägt die Züge J ulius II., 
und die ihn umgebenden Personen enthalten ebenfalls Por- 
traits des damaligen päpstlichen Hofes. Es sind Alles höchst 
ausgezeichnete, leben- und charaktervolle Köpfe.  Auf der 
schmaleren Seite (unter der Bligur der Stärke) ist Kaiser 
Justinian dargestellt, indem er dem Tribonian das römische 
Gesetzbuch übergiebt. Das Bild ist minder bedeutend. 
Der Gesammt-Cyclus dieser Darstellungen gehört also 
wesentlich dem Bereiche des Gedankens an; dem Künstler 
war die Aufgabe zu Theil geworden, eine Reihe mehr oder 
minder abstracter Begriffe bildlich zu fassen, das an sich Un- 
sinnliche in körperlicher lGestaltung zu vergegenwärtigen. 
Schon früher, zu den Zeiten Giotto's und seiner Nachfolger, 
Waren ähnliche Bestrebungen in der Kunst hervorgetreten; 
überblicken wir nun noch einmal die Mittel, welche ein 
Künstler auf dem Gipfel der Kunst zur Ausführung dieses 
schwierigen Vorhabens angewandt hat, und dies Erfolge, zu 
denen er gelangt ist. 
Ein sehr glückliches Motiv erblicken wir zunächst, bei 
den drei ersten Wandbildern in jener feierlichen Vereinigung 
von Männern, welche in dieser oder jener der dargestellten 
Geistesthätigkeiten als die bedeutendsten gelten und welche 
(ähnlich wie in Petrarcafs „Triumphen") ohne Rücksicht auf 
die Zeitalter, in denen sie gelebt, nur in Rücksicht auf ihre 
geistige Verwandtschaft, auf ihr gemeinsames Wirken für 
einen höheren Zweck, zu einander geordnet sind, und die 
81911 Somit wieder leicht in einzelne Gruppen  je nach ihrer 
mehr oder minder durchgreifenden Wirksamkeit  sondern 
hessen- Doch war es nöthig, ihrer Thätigkeit den einen 
nöthigen Mittelpunkt, das Bezeichnende ihres Zweckes, bei- 
zufügen. 
Bei dem Wandbilde der Theologie ist dieser Mittelpunkt 
eigentlich der Altar mit dem Sacrament, als dem, nach dem
	        
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