Volltext: Franz Kugler's Handbuch der Geschichte der Malerei seit Constantin dem Großen (Bd. 2)

166. 
Der 
Horent. 
Carton. 
Decke 
d er 
sixtin. 
Capelle. 
143 
aus dem Wasser das steile Ufer empor, andere pressen die 
nackten Glieder in die engen Gewänder, noch andre eilen, 
bereits gerüstet, in die Schlacht hinaus; Michelangelo soll, 
nach dem Urtheile von Zeitgenossenä"), nicht wieder etwas 
gleich Vollendetes geschaffen haben, Welches Ürtheil jedoch, 
wie es scheint, wohl nur mehr auf die Technik des Werkes 
zu beziehen sein dürfte. Dass dieses, sowie auch der Carton 
Leonardols, als höchstes Förderniss in die Kunstbildung der 
jüngeren Zeitgenossen eingriff, habe ich ebenfalls schon er- 
wähnt. 
Die nächstfolgenden Jahre wurde Nlichelangelo wiederum 
durch grosse plastische Arbeiten beschäftigt, indem ihn der 
Papst Julius II. nach Rom berief und ihm die Anfertigung 
eines höchst prachtvollen Grabmonumentes auftrug, welches 
nachmals jedoch nur in einem geringen Theile zur Vollendung 
gekommen ist. Der Papst selbst war die Hauptursache der 
Unterbrechung dieser Arbeit, indem er, abgesehen von 
manchen Misshelligkeiten, die zwischen ihm und dem Künstler 
verschiedentlich ausbrechen, den Plan gefasst hatte, von ihm 
die Decke der grossen sixtinischen Kapelle, die 2- 
noch immer ohne malerischen Schmuck dastand, mit Fresco- 
gemäldeu verzieren zu lassen. Michelangelo suchte diesen 
Auftrag, der jenes bereits begonnene Werk unterbrach und 
dessen Ausführung er sich vielleicht nicht gewachsen glaubte, 
anfangs von sich abzulehnen; da jedoch der Papst ernstlich 
darauf bestand, so begann er im Jahre 15'155 die neue Arbeit 
und vollendete das ungeheure WVerl; ganz allein, ohne irgend 
eine fremde Beihülfe, in dem Zeitraumc von etwa 3 Jahren"). 
Zwar hatte er sich zum Beginn der Arbeit ehemalige Mit- 
schüler und Freunde aus Florenz kommen lassen, damit diese 
ü) S. vornehmlich: Vita. zli Bmwenuto Cellini, Z. I,  2. 
 Nach übereinstimmenden Zeugnissen war Michelangelo nur 22 
Monate mit der Ausführung der Gemälde beschäitigt. Doch kann in 
diesem kurzen Zeitraum unmöglich die Ausführung der Cartons mit 
eingeschlossen sein; daher die obige Annahme. Nach Passavant  
fael etc. I, S. 179, Anm.) wären sogar wenigstens vier Jahre anzu- 
nehmen.
	        
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