Volltext: Franz Kugler's Handbuch der Geschichte der Malerei seit Constantin dem Großen (Bd. 1)

20 Franz Theodor Kugler. 
Beobachtungen und Erfahrungen sind in zwei Schriften nie- 
dergelegt: „Ueber die Anstalten und Einrichtungen zur För- 
derung der bildenden Künste und zur Conservation der Kunst- 
denkmäler in Frankreich und Belgien, nebst Notizen über 
einige Kunstanstalten in Italien und England" (Berlin 1846), 
und später, anonym: „Üeber die Kunst als Gegenstand der 
Staatsverwaltung mit besonderm Bezuge auf die Verhältnisse 
des preussischen Staats" (Berlin 1847). Wie es einer der 
Hauptcharakterzüge Kuglefs War, dass er bei allem, was er 
anfasste und unternahm, seine Kräfte immer ganz sammelte 
und auf einen Punkt. richtete, was ihn dann weder links 
noch rechts blicken liess, so beschäftigte ihn jetzt jahrelang 
die administrative Thätigkeit in umfassender Weise; er war 
kein Rad, das man der Maschinerie einschrauben konnte; es 
drängte ihn, sich den ganzen Organismus der Verwaltung 
in den Kunstangelegenheiten klar vor Augen zu legen und 
zu einem Bewusstsein darüber zu kommen, wie sich die freie 
Thatigkeit der Phantasie in den zu ihrer Pflege und zu ihrem 
Schutze dienenden Einrichtungen am zweckmässigsten gestal- 
ten und in das Gebäude des Ganzen einfügen lasse. Die 
Gründung öffentlicher Lehr- und Bildungsanstalten für die 
Kunst, die Beförderung des artistischen Betriebes, die An- 
erkennung des künstlerischen Strebens, die Ausführung und 
Vorführung von Kunstwerken, die Sorge für die Erhaltung 
und Geltendmachung der Werke älterer Kunst, Vorschläge, 
welche dazu dienen, die Staatsanstalten auf der Höhe der 
Kunst und von der Speculation frei zu halten, endlich die 
Errichtung von Commissionen Sachverständiger  alles dies 
war Gegenstand seiner Beobachtung und seines Naehdenkens, 
In seiner Stellung war ihm Gelegenheit gegeben, die gefun- 
denen Resultate zur Verwirklichung zu bringen oder viel- 
mehr diese nur vorzubereiten. Dazu schien die Zeit gekom- 
men, als A. v. Ladenberg im Jahre 1849 die Verwaltmlg des 
Cultusministeriurns übernahm und Kugler zum Geh. Regie- 
rungsrathe und zum Vortragenden Rathe im Ministerium er- 
nannt wurde. In ausgedehntestem Maasse wurde nun eine 
Reform sammtlicher Kunstangelegenheiten beschlossen, und
	        
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