Guido
und
Giunta.
Florenz.
J acobus.
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den genannt von 1202 bis 1258) deßßßll Namen nebst der
Jahrzahl 1236 ein nunmehr verloren gegangenes Bild des
Gekreuzigten trug, welches sich in S. Francesco zu Assisi
befand. Unter den vorhandenen Werken, Welßlle man ihm
(freilich nicht mit hinreichender Gewähr) zuschreibt, sind
ausser einem Cruciflx in S. Ranieri, einem ähnlichen zu S.
Maria degli Angeli, (bezeichnet nta Pisanus -me
fecitYi") und einer Tafel mit Heiligen in der Kapelle des
Campo Santo zu Pisa, vornehmlich einige Wandmalereien
in der Oberkirche S. Francesco zu Assisi zu nennen, das
Marterthum des h. Petrus, der Sturz des Simon Magus
(welcher von den Dämonen gewaltsam durch die Luft gezerrt
wird), und die Verzierung um das hinterste Fenster der Chor-
nische, die erstern sehr übermalt. Bewegungen und Aus-
druck sind noch todt und unfrei, doch zeigt sich ein gewisser
Sinn für reinere Form und für heitere Farbenwirkung, welcher
den Byzantinern jener späten Zeit fremd ist. Wie diese 8-
Werke für Siena und Pisa, so giebt für Florenz die dor-
tige Taufkirche San-Giovanni einen Anhaltspunkt. Hier
sind die Mosaiken des Gewölbes in der viereckigen Altar-
nische mit einer Inschrift versehen, Welche den Künstler als
einen Franciscanermönch, Namens J acobusü") bezeichnet
und das Datum 1225 beifügt. Es ist ein Kreis heiliger Ge-
stalten rings um ein Agnus Dei angeordnet, getragen von
vier knieenden männlichen Figuren in den Ecken des Ge-
wölbes. Die byzantinischen Motive erscheinen schon glück-
licher gewählt und belebter als z. B. bei Guido, auch erinnert
die in architektonischem Geist erfundene Anordnung Wieder
an altchristliche Vorbilder, welche hier wie in andern Gegen-
den Italiens auf die neu erwachende Kunst einwirkten.
"ü Fr. im Tiib. Kunstblatt 1827, N0. 26 u. 27. D'Agincourt
a. a. O. Taf. 102, wo Bewährtes und Unbewährtes zusammengestellt ist.
M) Crowe u. Cavalcaselle I, S. 171.
a") Dass dieser nicht reit dem Mönehe Jacob von Turrita oder
Jacobus Toriti identisch se1, welchem w1r später begegnen werden,
hat Rumohr a. a. O. I, S. 387 u. f. genugsam bewiesen.