Glasmalereien.
233-
grossartig entwickelte Gestalten von ziemlich reiner und be-
stimmter Linienführung, mit idealen Gesichtszügen. Wahr-
scheinlich stellten sie Mitglieder des sächsischen Königshauses
dar, welches die Kirche ursprünglich gegründet und dütirt
hatte. Hier wie bei den mittelalterlichen Wandgemalden
überhaupt kann uns jeder Tag neue Entdeckungen bringen,
indem fast bei jeder Kirchenrestauration grössere oder ge-
ringere Ueberreste an den Tag treten. Da dieselben meist
bald nach Ablösung der Tünche zu verbleichen, bisweilen
sich völlig zu verflüchtigen pflegen, so wäre sehr zu wün-
schen, dass möglichst bald nach der Entdeckung genügende
Copien aufgenommen würden, wie diess z. B. in Ramersdorf
auf die anerkennenswertheste Weise durch Vermittelung der
Behörden von Bonn geschehen ist.
Zu bedeutsamem Zeugniss, wie weit im Mittelalter
der Geschmack an malerischer Ausschmückung des Got-
teshauses verbreitet gewesen, sind neuerdings auch in
Schweden, in den Kirchen zu Bjeresjö, Amene-
hiirads-Riida, Risinge, Floda, Kurnbla u. a. um-
fassende und zum Theil verhältnissmässig wohlerhaltene Wand-
malereien (aus dem XII. und XIII. Jahrhundert) entdeckt
und bekannt gemacht werdend). Während der Kreis der
üblichen biblischen Vorstellungen von den sieben Schöpfungs-
tagen bis zum jüngsten Gericht in grosser Vollständigkeit
vorhanden, an allegorischen Gestalten (wie die Reihe der
Cardinaltugenden und Laster) kein Mangel ist, finden sich
auch ganz originelle, selbst speciell skandinavische Motive
vor, die auf eine einheimische Hand und Erfindung
schliessen lassen. Besonders zeichnen sich in dieser Hinsicht
die Kirchen von Floda und Risinge aus. In ersterer ist
nicht nur die Legende St. Olavs in historischer Folge (zum
Theil mit sehr lebendigen, genrehaften Details, z. B. eines
Provinz Sachsen, 3. u. 4. Lieferung. Leipzig 1837. Vgl. Kuglefs
Museum, Jahrg. 1834, N0. 21.
Durch Mandelgreen: Monumens Scamlinavcs au moyßnqige
fol. Paris 1862. Das Unternehmen ist noch von Kugler selbst im A11-
gemeinen besprochen im D. Kstbltt. 1850, S. 231.