Einheimischer
Ursprung.
175
und da im Einzelnen, in untergeordneter Weise hervor. Im
(iegentheil lwetblgt hier die Zeichnung ein strenges typisches
Gesetz, es zeigt sich das Bestreben, die Formen der Gestal-
ten überall in scharfer und bestimmter Weiße ZU fiIFSCII, die-
selben so viel als möglich in gemessener, symmetrischer An-
ordnung vorzuführen. Ein näheres Eingehen auf (1011 Ofgil-
nisehen Zusammenhang des menschlichen Körpers mangelt
lliebei freilich nQCh entschieden, diess gehört einer späitern
Entwicklungsperiode der Kunst an; am Schiirfsten aber tritt
diese strenge Symmetrie in den Linien der Gewandung, so-
wie in den beigeordneten Gegenständen aus der Thier- und
Pflanzenwelt hervor, welche letztern ganz nach Art der Ara-
besken behandelt sind. Ja die gesannnte Darstellung wird
nicht selten, wenn sich sonst die Gelegenheit dazu darbot,
arabeskenhaft ineinander geschlungen, und die Arabeske
selbst, die phantastische Verknüpfung des seiner Natur nach
Verschiedenartigen, tritt zuerst bedeutsam und mannigfaltig
hervor. Der bildenden Kunst dieser Zeit liegt im Wesent-
liehen ein architektonisches Princip zu Grunde; sie trägt mehr
den Charakter eines Qrnamentes, sowohl Wo sie in grösserm
Blaasse zur Verzierung der YVände als in kleinerem zur Aus-
schmückung der Bücher angewandt wurde. Es ist das erste
selbstthätige Pulsiren der Kunst, Welches sich hier, wie über-
all auf der ersten Entwicklungsstufe, durch strenge Gesetz-
mässigkeit ätissert, die ZWEII" nur ätusserlich formell erscheint
und die tiefern Gesetze der organischen Natur noch nicht
begreift, die aber zunächst dazu dient, der ins Formlose aus-
schweifenden Phantasie bestimmte Grenzen vorzuzeichnen.
Jetzt erst tritt die völlige Metamorphose des antiken Styles
und der Anfang eines neuen offen zu Tage; doch sind jene
durch Üeberlieierung von ausserhalb eingeführten Vorbilder,
jene idealen Typen des klassischen Alterthums, welche vor-
nehmlich in den Arbeiten der karolingisehen Zeit nachklin-
gen und auch den Werken der byzantinischen Kunst zu
Grunde liegen, noch immer beibehalten, und sie bewirken
insbesondere, dass jene äusserliche Gesetzmässigkeit zugleich
mit einer höhern WVürde und Majestät gepaart bleibt. In