Volltext: Franz Kugler's Handbuch der Geschichte der Malerei seit Constantin dem Großen (Bd. 1)

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Buch I. 
Christl. 
Alterthum. 
Byzantinischer Styl. 
_in den Mosaiken von S. Marco in Venedig wie in constanti- 
nopolitanischen Miniaturen und in den Fresken griechischer 
Klöster wiederfinden,  und hierin zeigt es sich erst recht, 
auf welchem abgestorbenen Boden wir uns bewegen. Aller- 
dings tragen hier nicht blos die lllaler die Schuld; die Kirche 
verlangte es nicht anders, insofern sie die Erfindung und 
Anordnung unverholen für sich in Anspruch nahm. In einer 
auf dem zweiten nicenischen Concil im Jahre 787 verlesenen 
Vertheidigtmgf) gegen die Bilderfeinde heisst cs ganz deut- 
lich: nicht die Erfindung (ägneiigeotg) der Maler schafft die 
Bilder, sondern ein unverbrüchliches Gesetz, eine Tradition 
(äeoyoüaaia xaä norgcidoütg) der katholischen Kirche;  
nicht der Maler, sondern die heiligen Väter haben auszu- 
denken und vorzuschreiben; ihnen gehört offenbar die Com- 
position (dzoirceftg), dem Maler nur die Ausführung  
Wenn nun die Kirche für irgend einen heiligen Gegenstand 
die möglichst angemessene Darstellung einmal gefunden hatte, 
so war kein)Grund vorhanden, irgend jemals davon abzugeben, 
und wir werden in der That sehen, dass die byzantinische 
Malerei sich bis auf diesen Tag gewissenhaft jenem Princip 
unterworfen hat. Nur ist nicht zu vergessen, dass man einer 
lebenskräftigen Kunst mit solchen Vorschriften gar nicht ent- 
gegen zu treten gewagt hätte und dass das _Absterben des 
byzantinischen Styls ebenso sehr Ursache als Wirkung eines 
solchen kirchlichen Anspruches war; beginnt doch das Copiren 
schon lange vorher!  Glücklicher Weise haben die heiligen 
Väter seit dem Jahre 787 die kirchlichen Darstellungen nicht 
sämmtlich neu erfunden, sondern auch das Copiren nach den 
altern, durch den Gebrauch geheiligten Compositionen ferner- 
hin gestattet. Mehrmals hat es das günstige Schicksal ge- 
wollt, dass treffliche Motive aus constantinischer, theodosischer 
w) Abgedruckt in den Acten dieses Concils (Concüiorum collectio 
regia maxima, Paris. 1714. Tnm. IV. Col. 360), welche auch Sonst 
eine Menge kunstgesehichtlicher Thatsachen, namentlich aus beispiels- 
halber beigebrachten Legenden enthalten. Vor den Acten sind die 
111115911 allzuführenden Briefe Papst Gregors II. an Leo den Isaurier 
mitgetheilt.
	        
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