Während
des
J ahrh.
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Principien die Theorie menschlicher Angelegenheiten aufstellen und
ihren Verlauf mit geringem oder gar keinem Beistande durch die
Erfahrung der Vergangenheit oder selbst der Gegenwarterklären.
So z. B. hätten seine Ansichten über das Wesen der Gesetzgebung,
der crirninellen sowohl als der bürgerlichen, von einem Mönch ge-
schrieben werden können, der nie seine Einsiedelei verlassen und
dessen Reinheit nie von der Wirklichkeit der Welt betleckt worden.
Bei seinem Ausgangspunkte von der sogenannten Natur der Dinge
waren seine ersten Schritte ideelle, und von ihnen suchte er zur
Wirklichkeit fortzuschreiten. In seiner Aufzählung der Piiichten
im Leben, wie sie vor einer festen Regierungsgewalt existirten,
führt er keine Nachrichten an von dem, was wirklich unter bar-
barischen Volksstämmen in dem Zustande sich zugetragen, sondern
begnügt sich mit deductiven Schlüssen aus Principien, die er vorher
aufgestellt. 33) Schwierige Fragen über Eigenthumsgesetze werden
ebenso behandelt, d. h. er kommt zu seinen Sätzen über sie aus
speculativen Gründen und nicht durch den Vergleich der Wirkung
der verschiedenen Gesetze in verschiedenen Länder-um") Erfahrung
wird entweder ausgeschlossen oder der Theorie untergeordnet;
und Thatsachen werden zur Erläuterung, nicht zur Herbeiführung
seiner Schlüsse angeführt. Ebenso das gehörige Verhältniss zwischen
Volk und Regierung, und der Grad von Freiheit, den das Volk
besitzen müsse, wird nicht auf inductivem Wege aus historischer
Untersuchung von Verhältnissen abstrahirt, welche Glück und Wohl-
stand hervorgebracht, sondern lässt sich nach Hutcheson durch
Argumentation aus dem Wesen der Regierung und aus dem Zweck,
zu dem sie eingesetzt worden, feststellen. 35)
Der nächste grosse Versuch, die Handlungen der Menschen
wissenschaftlich zu betrachten und die Principien ihres Verhaltens
ohne Einmischung übernatürlicher Vorstellungen aufzustellen, wurde
von Adam Smith gemacht. Er veröffentlichte 1759 seine „Theorie
33) Siehe sein sinnreiches Kapitel: „A deduction of the more special laws of
nature and duties of life, previous to civil government, and other adventitious states."
Moral Pkilosopky, I, 227; und vergl. 1I, 294-309, "How civil power is acquired."
34) Siehe z. B. seine Bemerkungen über „the right Of PQSSQSSiOU-N Müml Philo-
Rvphy, I, 344; über "rights by mortgage," P- 350; und "o" inheritanßß," P- 356-
35) In seiner Moral Philosaphy, II, 346, 347, fasst er eine lange Erörterung über
nthe nature of civil laws," mit den "Worten zusammen: „Thus the general duties of
Illßgistrates und subjects are discoverable from the nature of the trust committed to
them, und. the end of all civil power."