Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 2)

des 
während 
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Nicht nur bei Taufen, auch bei Hochzeiten herrschte derselbe 
Geist. In allen Ländern ist es Sitte gewesen bei Hochzeiten heiter 
zu sein, theils aus einem natürlichen Gefühl und theils "vielleicht 
weil man sich dachte, eine Verbindung, die so oft zum Unglück 
führt, solle jedenfalls fröhlich beginnen. Die Schottischen Geist- 
lichen waren jedoch anderer Ansicht. Bei den Hochzeiten der 
Armen erlaubten sie gar keine Fröhlichkeitßög) und zu den Hoch- 
zeiten der Reichen pflegte einer von ihnen zu gehen mit dem aus- 
drücklichen Zweck, übermässige Heiterkeit zu verhindern. Eine 
bessere Vorsicht hätte man kaum erfinden können, aber sie ver- 
liessen sich nicht ganz darauf. Um die Lust des Fleisches zu 
zügeln, zogen sie ferner die Küche, die Auswahl der Speisen und 
die Anzahl der Gerichte in Betracht. Sie waren in der That so 
besorgt über diese Punkte und fürchteten so sehr, eine Hochzeit 
könne zu unterhaltend werden, dass sie eine Summe festsetzten, 
die sie kosten dürfte, und Niemand erlaubten, die von ihnen be- 
stimmte Summe zu überschreiten. w") 
these abuses, that in number thqy exceid not sixe or seven. As also ordaines that 
the hostlers quho mak such feists salbe censured by the sessions." Jllinutes of the 
IWesbyteries of St. Andrews am! Oupar, p. ll. Siehe auch Records of the Kirlv Ses- 
sion, Presbytery, und Synod (f Aberdecn, p. 109, 110, sie beklagten sich über die 
Sitte, that everie base servile man in the towne, when he hes a barne to be baptesed, 
invitis tuelß or sextene persones to be his gossopes and godfatheris to his barne," etc.; 
und setzen fest, "that it shall not be lesume to any inhabitant within this burt quha- 
soever, to invite any ma persones to be godfatheris to thair barne in ony tyme cum- 
ming bot 611a or four a1: the most, lyk as the Kirk officier is expresslie commandit 
and prohibitt that from hence furth he tak vp 110 ma. numes 1:0 be godfatheris, nor 
giwe any ma vp to the redar bot four at the most, vnder all hiest censure he may 
incur be the contrarie, and this ordinance to be intimat out of pulpitt, that the people 
pretend no ignorance thairof." 
459) Sie verboten Musik und Tanz, ebenso die Anwesenheit von mehr als 24 Per- 
sonen. Siehe die Verordnung von 1647 über "Pennie bryddells," in Minutes of the 
Presbytßries of St. Andrews und Cupar, p. 117. In 1650, „The Presbyterie being 
sadly weghted wlth the report of the continwance, aud exhorbitant and unnecessarly 
numerous eonfluences of people ut pennie brydles, und of inexpedient and wnlawfull 
pypeing und daneing a1: the same, so scandalousvand sinfull in this tyme of our Churches 
lamentable conditioun; and being apprehensive that ministers and Kirk Sessiouns have 
not bein su vigilant und active (es neid werre), for repressing of these disorders, doe 
therfor most seriously recommend to minister's and Kirk Sessiouns to represse the same." 
Ibid., p. 169, 170. Siehe ferner Registers of the Presbytery of Lanark, p, 29; und 
Extracts ßvm tlze Presbytery Book of Strathbogie, p. 4, 144. 
460) Siehe zwei merkwürdige Beispiele von Kostenbeschränkung in Irvingßs Iüstory 
of Dumbartonshire, p. 567; und in Wodrmxfs Uollections upon the Lives of Ministers, 
m. 11, pm n, pj34.
	        
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