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Zustand
VOTI
Schottland
gebenden Gesellschaft suchen. Einige Generationen früher hätte
kaum irgend Jemand daran gedacht, diese heillosen Gerichte ab-
zuschaffen; man hielt sie noch für nützlich und achtete sie als das
natürliche und unveräusserliche Recht der grossen Familien. Diese
Ansicht folgte unvermeidlich aus dem damaligen Zustande der
Dinge. Und hätte dieGesetzgebung damals vorschnell Hand an
diesen vom Volk geachteten Missbrauch gelegt, so wäre sicherlich
eine öiientliche Theilnahme aufgeregt und der Adel gerade dadurch
gestärkt worden, wodurch er geschwächt werden sollte. 1748
hingegen standen die Sachen ganz anders. Die öffentliche Meinung
hatte sich geändert; und diese Aenderung War nicht nur die Ursache
des neuen Gesetzes, sondern machte auch das Gesetz wirksam.
S0 ist es immer. Freilich Leute, deren Kenntniss ungefähr auf
das beschränkt ist, was sie um sich her vorgehen sehen, und die
man wegen ihrer Unwissenheit praktisch nennt, mögen reden so
viel sie wollen über Reformen, welche die Regierung eingeführt
und über die Verbesserungen, die man von der Gesetzgebung zu
erwarten habe. Wer aber einen weiteren mehr die Begebenheiten
beherrschenden Lleberblick nimmt, entdeckt bald, dass solche Hoff-
nungen trügerisch sind, und findet, dass Gesetzgeber fast immer
der Gesellschaft Hindernisse in den Weg legen statt ihr zu helfen,
und dass in den äusserst wenigen Fällen, wo ihre Maassregeln
gut ausgeschlagen sind, sie ihren Erfolg dem Umstande verdanken,
dass sie ihrer Gewohnheit zuwider einmal unbedingt dem Zeitgeiste
gefolgt und das gewesen sind, was sie immer sein sollten, die
blosen Diener des Volks, dessen Wünsche sie öffentlich und
gesetzlich zu sanctioniren haben.
Eine fernere auffallende Eigenthümlichkeit Schottlands in der
Periode, die wir jetzt betrachten, war der plötzliche Aufschwung
der Gewerbe- und Fabrikinteressen. Dies ging um eine ganze
Generation dem berühmten Gesetz von 1748 vorauf und war eine
seiner Ursachen, sofern es die grossen Familien schwächte, gegen
die dies Gesetz ging. Die Bewegung lässt sich, wie ich schon
Ich kann daher Macpherson nicht beistimmen, wenn er in seinem treffliehen
Werke sagt, die Abschajfung dieser Gerichtsbarkeit "should undoubtedly have been
made an essential preliminury of the consolidating union of the two kingdoms of
England und Scotlanrl, concluded forty years before." Macplwrsoofs Annals of Cam-
merce, III, 257. Vergl. De Fods History of tlw Union öetwem England cmd Scollami,
p. 459, 459, London 1786, 4to.