Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 2)

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Zustand 
VOTI 
Schottland 
gebenden Gesellschaft suchen. Einige Generationen früher hätte 
kaum irgend Jemand daran gedacht, diese heillosen Gerichte ab- 
zuschaffen; man hielt sie noch für nützlich und achtete sie als das 
natürliche und unveräusserliche Recht der grossen Familien. Diese 
Ansicht folgte unvermeidlich aus dem damaligen Zustande der 
Dinge. Und hätte dieGesetzgebung damals vorschnell Hand an 
diesen vom Volk geachteten Missbrauch gelegt, so wäre sicherlich 
eine öiientliche Theilnahme aufgeregt und der Adel gerade dadurch 
gestärkt worden, wodurch er geschwächt werden sollte.  1748 
hingegen standen die Sachen ganz anders. Die öffentliche Meinung 
hatte sich geändert; und diese Aenderung War nicht nur die Ursache 
des neuen Gesetzes, sondern machte auch das Gesetz wirksam. 
S0 ist es immer. Freilich Leute, deren Kenntniss ungefähr auf 
das beschränkt ist, was sie um sich her vorgehen sehen, und die 
man wegen ihrer Unwissenheit praktisch nennt, mögen reden so 
viel sie wollen über Reformen, welche die Regierung eingeführt 
und über die Verbesserungen, die man von der Gesetzgebung zu 
erwarten habe. Wer aber einen weiteren mehr die Begebenheiten 
beherrschenden Lleberblick nimmt, entdeckt bald, dass solche Hoff- 
nungen trügerisch sind, und findet, dass Gesetzgeber fast immer 
der Gesellschaft Hindernisse in den Weg legen statt ihr zu helfen, 
und dass in den äusserst wenigen Fällen, wo ihre Maassregeln 
gut ausgeschlagen sind, sie ihren Erfolg dem Umstande verdanken, 
dass sie ihrer Gewohnheit zuwider einmal unbedingt dem Zeitgeiste 
gefolgt und das gewesen sind, was sie immer sein sollten, die 
blosen Diener des Volks, dessen Wünsche sie öffentlich und 
gesetzlich zu sanctioniren haben. 
Eine fernere auffallende Eigenthümlichkeit Schottlands in der 
Periode, die wir jetzt betrachten, war der plötzliche Aufschwung 
der Gewerbe- und Fabrikinteressen. Dies ging um eine ganze 
Generation dem berühmten Gesetz von 1748 vorauf und war eine 
seiner Ursachen, sofern es die grossen Familien schwächte, gegen 
die dies Gesetz ging. Die Bewegung lässt sich, wie ich schon 
 Ich kann daher Macpherson nicht beistimmen, wenn er in seinem treffliehen 
Werke sagt, die Abschajfung dieser Gerichtsbarkeit "should undoubtedly have been 
made an essential preliminury of the consolidating union of the two kingdoms of 
England und Scotlanrl, concluded forty years before." Macplwrsoofs Annals of Cam- 
merce, III, 257. Vergl. De Fods History of tlw Union öetwem England cmd Scollami, 
p. 459, 459, London 1786, 4to.
	        
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