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Zustand
Schottiand
kommner Folgerichtigkeit Ansichten, die sie früher gehegt hatten,
weil sie jetzt gewahr wurden, dass jene Ansichten ihrem Bestande
als unabhängiger Körperschaft ungünstig wären.
Als das Erste Buch von der Disciplin im Jahre 1560 erschien,
War die Regierung in den Händen der Mitglieder des Adels, die
eben an der Seite der protestantischen Prediger gefochten hatten
und bereit waren, noch einmal an ihre1" Seite zu fechten. Als
das Zweite Buch von der Disciplin im Jahre 1578 erschien, war
die Regierung noch in den Händen des Adels; aber seine ehr-
geizigen Mitglieder hatten jetzt die Maske abgeworfen, und nach
der Erreichung ihres Endzwecks, die alte Hierarchie zu zerstören,
sich wirklich herumgewendet und die neue angegriffen. Mit der
Veränderung der Verhältnisse änderte sich auch die Kirche, aber
in ihrer Aenderung lag keine Unbeständigkeit. Im Gegcntheil, es
wäre die höchste Unbeständigkeit für die Prediger gewesen, wenn
sie ihre früheren Begriffe von Gehorsam und Unterordnung bei-
behalten hätten; und es war ganz natürlich, dass sie bei dieser
entscheidenden Wendung sich für die demokratische Idee der
Gleichheit erklärten, gerade wie sie sich früher für die aristokra-
tische Idee der Ungleichheit erklärt hatten.
Daher kam es, dass sie in dem Ersten Buch von der Disciplin
eine regelniässig aufsteigende Hierarchie errichteten, nach welcher
die Geistlichkeit im Allgemeinen ihren kirchlichen Obern Gehorsam
schuldete und diesen den Namen der Aufseher beilcgte. '48) Aber
'48) Siehe das First Book of Disczßlivze) wieder abgedruckt im ersten Bande von
A Ooonpendimn of the Laws of the ÜIAHTCIL of Scotlancl, 2d edit., Edinburgh 1837.
Die Superintondenten were „t0 sct, order, and appoint minister's," p. 61; und es
scheint (p. 88), dass kein Prediger ohne Zustimmung seines Superintendenten abgesetzt
werden konnte; aber dies sollte wohl nicht gegen die Obergewalt der Generalversamm-
hing gehen. Siehe auch die Zusammenfassung p. 114, wo es von den Superintendenten
heisst: "in thair visitatioun thei sal not onlie preiche, bnt als examine the doetrine,
life, diligenee, und hehuvior of the ministerls, reicleris, elderis, and deaoonis." Nach
Spottiswoode (Histbry of the Ohurch of Scotlaml, lI, 167), "the superintendents held
their ofüce during life, and their power was episcopal; for they did elect and ordain
ministers, they presided in synods, und directed all church censures, neither was any
excommunication pronounced without their Warrant." Siehe ferner über ihre Autorität
Knoaßs History of the Ißqformaiion, II, 161. "That punyschment suld be appointed
for suche es dissobeyid or contemned the superintendentes in thair functioun." Dies
war im Jahre 1561; und im Jahre 1562, "11? Was Ordßined, that if ministers be rliso-
bedient 190 SuPerintendents in any tlning belonging '60 edifieation, they must be subjoet
to correction." Aals of the General Assemblies of tlw Ifirlg, 1, 14, Vergl, p_ 131;
„sick things as superintendents may and aught decyde in their synodall conventiouns."