Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 2)

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V01! 
Zustand 
Schottland 
bedeutende Periode seines Lebens für Schottland in und hinter das 
Jahr 1559 fällt, als der Triumph des Protestantismus schon ge- 
sichert war und er die Früchte von dem crndtete, was während 
seiner langen Abwesenheit von der Heimath ausgerichtet worden 
war. Seine erste Unternehmung war eine völlig verfehlte und hat 
seinem Rufe mehr als irgend sonst was geschadet. Dies war seine 
Billigung des grausamen Mordes des Erzbischofs Beaton im Jahre 
1546. Er erschien auf dem Schlosse St. Andrews, schloss sich 
dort mit den Mördern ein, rüstete sich ihr Schicksal zu theilcn 
und suchte in einem Werke, welches er später schrieb, offen zu 
rechtfertigen, was er gethan hatte. S3) Dafür giebt es keine Recht- 
fertigung; und wir hören mit einem gewissen Gefühl der befriedigten 
Gerechtigkeit, dass Knox im Jahre 1547, als das Schloss von den 
Franzosen genommen wurde, eine sehr harte Behandlung erfuhr 
und auf den Galeeren arbeiten musste, von denen er erst 1549 
befreit wurde. 84) 
Während der folgenden fünf Jahre blieb Knox in England. 
Er verliess es 1554 und landete in Dieppeßö) Er reiste im Aus- 
lande umher und besuchte Schottland erst wieder im Herbst 1555, 
wo er von den Ersten des Adels und ihren Anhängern warm 
bewillkommnet wurde. S6) Aus irgend einem Grunde jedoch, der 
nicht hinlänglich bekannt geworden ist, wahrscheinlich aber, weil 
er unter diesen stolzen Hauptlingen keine untergeordnete Rolle 
spielen wollte, verliess er im Jahre 1556 Schottland noch einmal 
und ging nach Genf, wo man ihm eine Gemeinde angetragen 
Grösse des Mannesinnd können seine innige Wahrheitsliebe und die edle Furchtlosig- 
keit seines Wesens nicht würdigen. 
83) Tytlefs Hisiory of Scofland, IV, 37-1, 375. M'Crz'c's L1]? of Ifnow, p. 27, 
28. Lawsowfs Roman Oallmlic Uhurck in Saarland, p. 154. Prasbytery displayed, 1663, 
41m, p. 28. Shielclis" IIind lct loosß, 1687, p. 14, 39, 638. In seiner History of (im 
Reformation, edit. Laing, I, 177, 180, nennt er den Mord "godly fact," und sagt; 
"These ar the workis of our Godf" das hQiSSt mit dürfen Würfen die Gottheit einen 
Mörder nennen. Aber so schlimm dies ist, darin stimme ich M'Crie bei, das; kein 
glaubwürdiger Beweis vorhanden ist, ihn für einen Mitwisser des Mordes zu halten, 
Vergl. jedoch A Diumal of Occurreßzts, p. 42, mit Lywfs History of St. Amlrews, 
II, 364. 
M) Mienen? Llfe of Knox, 11-38, 43, 350- 1171795559 Prvsbytery oxamined, 1848, p. 19. 
85) JlPUrieKs- Lgfe af Knax, p. 44, 7].  
 S") 1554-, p. 99. Siehe p. 102 über die Adeligen, die ihn empfingen und predigen 
hörten. 
	        
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