im
und
Jahrh.
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Bei einer solchen Gestaltung der Parteien in einem Lande,
wo es keine Mittelklasse gab und das Volk für nichts zu rechnen
war, sondern folgte, Wohin es immer geführt wurde, war offenbar
der Erfolg oder das Fehlschlagen der Reformation in Schottland
einfach die Frage, ob der Adel Erfolg haben oder unterliegen
Werde. Die Adeligen waren erpicht auf Rache, und es war nur
zweifelhaft, ob-sie stark genug wären, sie zu befriedigen. Sie
hatten die Krone und die Kirche gegen sich. Auf ihrer Seite
hatten sie die feudalen Uebcrlieferungen, den Geist des Klans-
wesens, den unterthänigen Gehorsam ihrer unzähligen Hintersassen,
und was eben so wichtig war, die Verehrung für Namen und
Familienverbindungen, wodurch Schottland sich noch auszeichnet,
und die im 16. Jahrhundert einen Einfluss besassen, den man
nicht leicht überschätzen kann.
Der Augenblick zum Handeln war nun gekommen. Im Jahre
1540 erliess die Regierung, die ganz in der Hand des Clerus war,
neue Gesetze gegen die Protestanten, und ihre Interessen waren
jetzt schon mit denen der Adeligen identisch. Nach diesen Gesetzen
konnte künftig keiner, wenn er auch nur der Ketzerei verdächtig
war, ein Amt bekleiden, und es wurde allen Katholiken untersagt,
Personen, welche die neuen Ansichten theilten, zu beherbergen
oder zu begünstigenß") Der Clerus, durch seinen Sieg berauscht
Jahre 1555 über "lige" und „bandis cf menrent and muntenance." (Drei Ausdrücke
für Schutz- und Trutzbiindnisse der Grossen untereinander) in den Acts of tlw Par-
liaments qf Saarland, folio, 1814, II, 50, 495. Da. solche Gesetzerlasse gegen den Geist
der Zeit und die Bedürfnisse der Gesellschaft liefen, so hatten sie auf die allgemeine
Praxis keinen Einüuss, obwohl sie die Bestrafung verschiedener Einzelnen nach sich
zogen. Manrent (Znzugsbündnisse) war noch häufig bis gegen 1620 oder 1630, wo die
grosse sociale Revolution sich vollzog, wodurch die Macht der Aristokratie der der
Kirche unterworfen ward. Alsdann bewirkte die Aenderung der Angelegenheiten ohne
Schwierigkeit und sogar aus freien Stücken, was die Gesetzgebung vergebens unter-
nommen hatte. Der Adel sank allmälig zur Unbedcutendheit herab, verlor seinen
Geist und griff nicht mehr zu den Hülfsmitteln, wodurch er seinen Stand lange auf-
recht erhalten hatte. Bonds of manrent, Zuzugsbündnisse, wurden von Jahr zu Jahr
seltener, und es ist zweifelhaft, ob sich irgend ein Beispiel davon nach 1661 findet.
Siehe Olmlmeräs Oaledonia, III, 32, 33. Es ist jedoch so gefährlich eine solche Ver-
neinung auszusprechen, dass ich mich nicht auf diese Angabe Verlassen Illößhte, es
mag noch einige neuereFälle geben; es werden aber nur sehr wenige sein, und im
Allgemeinen ist es damit sicherlich um die Mitte des 17. Jahrhunderts zu Ende ge-
kommen.
6') Acta of the Pa1'lz'a1nents_qf' Scatland, lI, 370, 371. „That nn man quhatsüeuir
Stait or conditiouü he be luge resseuve cherish nor fevor ony heretike." „Aud
Buckle, Gesch. d. Civillsatlon. II. 14