im
und
Jahrh.
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des Adels, der im Jahre 1560 die Kirche völlig über den Haufen
warf und die ganze Schottische Hierarchie fast mit Einem Schlage
vernichtete.
Die Begebenheiten dieses Kampfes und die Wechselfälle, denen
während seiner Dauer beide Theile ausgesetzt waren, werden,
wenn auch etwas verworren, in unsern gewöhnlichen Geschichts-
büchern erzählt; es wird genügen, wenn ich die Hauptpunkte
angebe, unnöthige Einzelnheiten vermeide und nur die allgemeine
Bewegung zu beleuchten suche. Die Einheit des ganzen Gewebes
wird dadurch vor unsere Seele treten und wir werden sehen, dass
die Zerstörung der katholischen Kirche seine nothwendige Voll-
endung, und dass der letzte Act dieses glänzenden Schauspiels,
weit davon entfernt, eine über-spannte oder unregelmässige Folge
zu sein, vielmehr mit dem ganzen Verlauf der früheren Verwickelung
im Einklang war.
Als Jacob im Jahre 1528 seine Flucht bewirkte, war er ein
Knabe von 16 Jahren und seine Politik, sofern man sagen kann,
dass er überhaupt einen eignen Willen gehabt, wurde natürlich
von den Mitgliedern des Clerus bestimmt, denen er seine Freiheit
verdankte und die seine natürlichen Beschützer waren. Sein vor-
nehmster Rathgeber war der Bischof von St. Andrews, und der
wichtige Posten eines Kanzlers, den unter den Douglassen ein
Laie gehabt, wurde jetzt dem Erzbischof von Glasgow über-
tragen. 4") Diese beiden Prälaten herrschten unumschränkt, und
zugleich wurde der Abt von Holyrood zum Schatzmeister und
der Bischof von Dunkeld zum geheimen Siegelbewahrer ge-
macht") Allen Adeligen und sogar allen Anhängern des Hauses
Douglas wurde bei Strafe des Hochverraths verboten, sich auf
zwölf Meilen dem Hofe zu nähern. 42) Gegen den Grafen von
40) Stute Papers of Henry VIII, IV, 501.
44) "Archibald was depryvit of the thesaurarie, und placit thairin Robert Oairncorse,
abbot of Halyrudhous. Ami als wis tzme fra the said Archibald the privie seill, and
was givix; to the bischope of Dunkell." A Diumal of Occuwents, p. 11.
42) Tytler (History qf ßhotland, IV, 196) sagt: „His iirst 11611 was to summon a.
council, and issue a. proclamation, that nok lord or follower of the house of Douglas
should dare to approach within six miles of the court, under pain of treason." Dafür
wird kein Gewährsmann citirt; und der Geschichtsschreiber der Familie Douglas sagt
ausdrücklich: "within twelve miles of the king, under pain of death." Humds Hause
of Douglas, II, 99. Siehe auch Diumal of Oocurronls, p. 10: "that nane of thame
nor thair familiaris cum neir _the king be Cuelf myllis." Dies geschah Weil übe;