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Die Wildheit des Schottischen Charakters, die natürliche Folge
der Unwissenheit und Armuth des Volks, war ohne Zweifel vor-
nehmlich an solchen Verbrechen Schuld, die nicht heimlich, sondern
im oifenen Licht des Tages und von den vornehmsten Männern im
Staate begangen wurden. Es lässt sich übrigens nicht läugnen,
dass der Einiiuss der Geistlichkeit, welche ein Interesse daran
hatte die Adeligen zu demüthigen und in den Mitteln durchaus nicht
wählerisch warf?) auch mit Schuld daran hatte. Als die Krone
sich mehr von der Aristokratie entfernte, schloss sie sich noch
enger an die Kirche an. Im Jahre 1443 wurde ein Statut erlassen,
dessen Zweck es war, das geistliche Eigenthum gegen die Angriffe
des Adels zu sichern. 23) Und da es bei dem damaligen Zustande
der Gesellschaft leichter war Gesetze zu geben als sie auszuführen,
so zeigte eine solche Maassregel die Politik der Regierung im
Allgemeinen und ihre Verbindung mit der Kirche. Hierüber konnte
sich in der That Niemand täuschen") Fast zwanzig Jahre lang
war der anerkannte und vertraute Rathgeber der Krone, Kennedy,
Bischof von St. Andrews, der bis zu seinem Tode 1466 und
während der Minderjährigkeit Jacob's III. im Amte_ blieb. 25) Er
M) In NiazunoäsIlistory qf Stirlingsleirc, p. 99, 100, wird die Entfremdung der
Adeligen von der Kirche „from the middle of the flfteenth century" datirt; und dies
vielleicht richtig für den allgemeinen Widerwillen, obwohl die Bewegung sichtlich
50 Jahre früher schon erkannt werden kann.
73) Siehe Acts of the Parliaments of Scotland, II, 33, edit. folio, 1814; über das
"Statute of hely kirk quhilk is oppressit und hurt."
94) Im Jahre 1449, James IL, „with that affectionate respect for the clergy, whieh
could not fail to bc experienced by a plince who had snceessfully employed their
Support and advice to eseape from the tyranny of his nobles, granted to them some
important privileges." Tytlezfs Hisiory qf Scotland, III, 226. Siehe auch p. 309.
Unter andern ähnlichen Maassregeln gewährte er den Mönchen von Paisley einige
gewichtige Punkte in der Ausübung der Geriehtsgewalt, die der Krone zukamen.
Charter, 13th January 1451, 2, in Okalmevxs" Ualcdonia, III, 823.
95) Pinkertorfs History of Scotland, I, 188, 209, 247, 254. Keitlfs Oatalogue qf
Scotch Bislwps, p. 19. Ridpatiüs Border History, p. 298. Hollinsheaafs Scottish
Cln-onicle, lI, 101. In Samereillds Meßnoric of the Somervillos, I, 213, wird unter
dem Jahre 1452 gesagt, Furcht vor dem Adel „he.d once possest his majestie with
SOIne thoughts of going out of the eountrey; but that he was perswaded to the (ßn-
trary by Bishop Kennedie, then Arch-bishop of St. Andrewes, whose counsell at thut
tYme and eftirward, in most things the followed, whieh at length proved to his
Yllajesties great advantage." Siehe auch Leslßyh? 35810731, P- 23. „The king wes put
10 sie a. sharp point, that he wes determinit to haif left the realme, and to haif
Passit in Fraunce by sey, were not that bisehop James Kennedy of St. Androis causit
him to tarrye."