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Siebenbürgen.
Völkerschaften verheerte Land war so menschenleer geworden,
dass es selbst in den Urkunden als eine Wüste bezeichnet wurde,
bis es seit der Mitte des XII. Jahrhunderts den ungarischen Kö-
nigen gelang, Deutsche aus den niederrheinischen Gegenden hier-
her zu ziehen, deren erfolgreiche Bemühungen um die Cultur der
fruchtbaren Thäler ihnen dann immer bestimmtere Privilegien und
Freiheiten und dadurch wieder einen stärkeren Zuzug ihrer Lands-
leute verschaffte. Unmittelbar nach ihrer Niederlassung hatten sie
natürlich so vollauf mit dem Nothwendigen zu thun, dass von
künstlerischer Thätigkeit und monumentalen Bauten nicht die
Rede sein konnte, und als endlich etwa mit dem ersten Viertel des
XIII. Jahrhunderts die härteste Arbeit beendet War, dauerte es
nicht lange, dass der furchtbar verheerende Strom der Mongolen
(1241) sich über das Land ergoss und die begonnenen Werke
zerstörte oder mit Zerstörung bedrohte. Denn zum Theil hatte
schon vorher die Einsamkeit und die Nähe räuberischer Völker
die Ansiedler bestimmt, entweder ihre Wohnungen in der Nach-
barschaft herstellbarer römischer Burgen anzulegen k), oder doch
für einen hochgelegenen, befestigten Bau zu sorgen, der ihnen im
Nothfalle für ihre Personen und kostbarste Habe eine Zuünchts-
stiitte gewährte. Gewöhnlich dienten die Kirchen dazu, die man
zu diesem Zwecke in einem von einer Mauer umgebenen Raume
fest und thurmartig anlegte, so dass schon damals die beiden
Zwecke, kirchliche Andacht und kriegerischer Schutz, zugleich
Befriedigung fanden. Der Einfall der Mongolen empfahl dies
System noch mehr, so dass von nun an die Rücksicht auf Ver-
theidigung einen wesentlichen Einfluss auf die kirchliche Bau-
kunst erhielt. Dazu kam dann der Sinn der Bevölkerung. An
deutscher Sitte hing sie zwar mit rührender Treue, aber die Ver-
bindung mit dem Mutterlande war denn doch, namentlich für
künstlerische Mittheilungen, eine sehr schwierige und langsame.
Colonisten sind in der Regel sparsam und auf das Nützliche ge-
richtet und die Verhältnisse trugen hier in jeder Beziehung dazu
bei, sie darin zu bestärken. Zu den Privilegien, welche den Ein-
wanderern gewährt waren, gehörten auch kirchliche; die Ge-
meinden hatten das Recht, ihre Pfarrer zu wählen, und benutzten
1') Mitth. III. S. 259.