Volltext: Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter: Das Mittelalter Italiens und die Grenzgebiete der abendländischen Kunst (Bd. 7 = [2], Bd. 5)

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Das 
südüche 
Italien. 
wurde der Beamte des Bezirks beauftragt, sie auf Grund eines 
Kostenanschlages an den "Mindestforderndeil zu verdingenk). 
Handelte es sich dagegen um bedeutende Neubauten, so wurde 
ein Obermeister (Protomagister) direct vom Könige ernannt, der 
dann wieder einzelne ausführende Meister (Magistros fabricatores] 
hinzuzogäiik), aber doch die Leitung behielt und ohne Zweifel 
auch die Zeichnungen gab. Diese Obermeister sind nun, wie ihre 
Namen ergeben, grossentheils französische Architekten, welche 
zahlreich in das Land gekommen waren. Einige derselben, so ein 
gewisser Petervon Angicourt, Welcher den Titel als Hofbaumeister 
(Protomagister operum curiae) führte und ein Geistlicher Petrus 
de Chaulis standen lange im Königlichen Dienst und leiteten oft 
mehrere Bauten in verschiedenen Gegenden des Reiches zu gleicher 
Zeit. Selbst die Steinmetzen scheinen zum Theil Franzosen oder 
doch von Franzosen gebildet gewesen zu sein, da in den Con- 
tracten die von ihnen auszuführenden Bauglieder neben der latei- 
nischenBeschreibung mit dem französischen Kunstworte bezeichnet 
werden im?) Daher erklärt es sich denn , dass wir, besonders in 
Neapel, aber auch vereinzelt in den "Provinzen Bauten von rein 
gothischem, französischem Style, völlig verschieden von jener 
oberitalischen Gothik antreffen. Allein obgleich diese französischen 
Meister dabei dem Gebrauche des Landes manche Concessionen 
machten, namentlich bei grössern Kirchen auf die Ueberwölbung 
des Mittelschiffes verzichteten, gelang es ihnen nicht, eine ein- 
s) Die Vorschriften waren überaus genau. Der Gontract mit dem 
Mindestfordernden musste z. B. drei Ausfertigungen erhalten, eine für den 
Unternehmer, eine für den Beamten, die dritte aber für die Oberrechen- 
kammer (magistri rationales curiau]. Vergl. Urkunde 98 daselbst. 
H) Ausserdem kommt dabei dann noch ein Credencerius (Vertrauens- 
mann?) vielleicht zur Schätzung der Quantitäten und Preise, und der Ex- 
pensor, der Zahlmeister, vor, der aus den betreffenden Kassen die Gelder 
erhob und die Meister befriedigte. Die Beamten werden ausdrücklich 
belehrt, dazu nur reiche Leute zu wählen. 
w?) Vergl. die Urkunde Nro. 223, Bd. IV. S. S5 bei Schulz: Lapides 
qui erunt supra capitella dictarum columpnarum, qui lapides dicuntur in 
Gallico: charches. Ein anderes Mal steht dafür charches (Tarzeres, es 
ist also ohne Zweifel der in Frankreich immer aus einem Steine gemeisselte, 
den Capitälen aufgelegte Anfang der Gewölbrippen gemeint, den die neuem 
französischen Schriftsteller: tas de charges nennen.
	        
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