Verschönerung
der
Städte.
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S. Gimignano, das nicht hoffen durfte, Professoren und Studenten
auf seine schwer zugängliche Höhe hiuaufzulocken, besoldete
einen gelehrten Stadtsecretair , der öffentliche Vorträge über
bürgerliches Recht halten musste, unterstützte begabte junge Leute
bei auswärtigen Studien, und empfing einen Sohn der Stadt, der
sich als Rechtslehrer Ruf erworben hatte, mit einem öffentlichen
Feste Eitelkeit und Ruhmliebe hatten daran ihren Antheil; wie
Mautua schon im XIII. Jahrhundert dem Virgil eine Büste errich-
tete, forschte und strebte jede Stadt in der Geschichte und in der
Gegenwart, um grosse Namen der Kunst und Wissenschaft den
Titeln ihres Buhmes hinzuzufügen. Allein dennoch zeigt dies
Bestreben eine Anerkennung geistiger Verdienste, Wie sie in den
andern Ländern nicht vorkam, und jedenfalls wurde durch die
Vermehrung der Schulen eine feinere Bildung verbreitet.
Gleichzeitig regte sich auch der Schönheitssinn und die
Communen hielten sich ganz in der Weise moderner Staaten ver-
pflichtet, mit Öffentlichen Mitteln für die Verschönerung der
Städte zu sorgen. Schon sehr frühe finden wir, dass die Behör-
den Häuser ankaufen, um die Plätze zu vergrössern oder die
Strasseu grade zu richten, dass sie bei Kirchenbauten den Klö-
stern oder den frommen Privatleuten, welche sie unternehmen,
bedeutende Zuschüsse aus den städtischen Kassen geben, und
dass sie Fontänen, Paläste für den öffentlichen Dienst und end-
lich grossartige neue Kathedralen auf Kosten der Commune mit
Auflegung besondrer Steuern zu diesem Zweke oder mit Ueber-
Weisung von Antheilen an bestehenden Zöllen erbauen. Beson-
ders für Florenz beweisen die Urkunden die fortlaufende Sorgfalt
der Behörden und die grossen Mittel, welche auf diesen Gegen-
stand verwendet wurden er). In Siena bestand sogar eine eigne
Commission für die Verschönerung der Stadt. Aber auch kleinere
Städte leisteten in dieser Richtung soviel ihre Mittel nur irgend
vermochten. Keine Stadt Wollte im Schönen wie im Guten den
andern nachstellen und wir können in mehreren Fällen, z. B. bei
der Anlage von Springbrunnen, Bathhäuseru u. s. w. nachweisen,
i") Wie dies alles bei Pecori a. a. O. nachgewiesen ist.
H") Vergl. die umfassende Sammlung von Auszügen solcher Beschlüsse bei
Gaye, Carteggio I. pag. 415 ff.